Archiv für April 2009

Erneute Panne in der Amazon-Artikelsuche?

Sonntag, 19. April 2009

Vor einigen Tagen kamen Zensurvorwürfe gegen Amazon auf, weil tausende Buchtitel von homosexuellen Autoren nicht mehr auf den Bestsellerlisten des Online-Buchhändlers auftauchten. Amazon sprach von einer “Panne im System” und bereinigte den Fehler.

Nun scheint eine neue “Panne im System” für verwirrende Suchergebnisse zu sorgen. Sucht man z.B. nach “PC vernetzen” so besetzen die ersten Plätze des Suchergebnisses Bücher mit den Titel:
- “Onanieren für Profis: Der Ratgeber für Männer, von dem die Welt spricht”
- “Kraft zum Scheissen: Die 12 Mantras des Scheißens”
- “Prostata Massage – Der männliche G-Punkt”
- “Fisting Sachbuch: Vorsicht, Verantwortung und Vertrauen”

amazonsuche

Erst auf Platz 10 taucht die Literatur “PCs vernetzen mit Windows Vista” auf – gleich gefolgt von dem Titel “Bites”, einem “Bilderbuch” über das männliche Geschlechtsteil und dem Buch “Das Arschbuch: Tuning für deine Kiste”.

Do You Like Fish Sticks?

Sonntag, 12. April 2009

Den Song “Gay Fish” gibt es auch als Long Version als MP3 legal zum Herunterladen.

Und wer nicht weiß, um was es geht, schaut sich die aktuelle Southpark Folge “Fishsticks” einfach an.

Wer zu faul ist keine Zeit hat, sich das ganze Video anzusehen, zieht sich das hier rein:

Armer Kanye West.

Amoklauf in Landshuter Landgericht: Sportschütze richtet Blutbad an

Donnerstag, 09. April 2009

Der 60 jährige Rentner Franz Josef N. begann Dienstag dieser Woche seinen letzten Tag in seinem Leben mit dem Verfassen eines Abschiedsbriefs.
Darin heißt es u.a.

“Heute ist wohl mein letzter Morgen. Ich fühle mich nicht als Mörder, wenn es passiert. Ich werde diese Menschen für den jahrzehnte langen Terror bestrafen und einhalt gebieten. Ich zahle dafür den höchsten Preis: mit meinem Leben. So geht es nicht mehr weiter. Wenn man Angst vor der Post haben muß, da fast täglich Anwalts- Gerichts oder Post von der Staatsanwaltschaft kommt. Und wir haben niemals etwas unrechtes getan. Nur weil es denen Freude macht uns zu terrorisieren …”.

Dann begab er sich Richtung Landshuter Landgericht. In seiner Tasche ein Revolver des Herstellers Smith & Wesson. Nach Angaben des Stern soll es sich um ein Kaliber 3.57 Magnum gehandelt haben.
Bei dem Verfahren gegen Franz-Josef N. ging es um Erbstreitigkeiten und ca. 100.000 EUR.
Kurz nach 10 Uhr, in einer Verhandlungspause vor dem Gerichtssaal, zieht Franz-Josef N. seine Waffe. Es fallen sechs Schüsse. Eine seiner Schwägerinnen wird tödlich getroffen, eine zweite und ein Anwalt werden verletzt. Der Schütze richtet sich kurz danach selbst.

Der Täter war Sportschütze – die Waffe eine großkalibrige 3.57 Magnum (weiterlesen…)

GEZ zieht Gebühren bei ehemaligen DDR-Einwohnern für 13 Jahre Schwarzsehen ein

Mittwoch, 01. April 2009

Seit 1976 ist für den Einzug der Rundfunkgebühren die GEZ zuständig. Als Basis dient dafür der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. In diesem sind unter anderem festgelegt, für welche Geräte eine Gebührenpflicht besteht, welche Ausnahmeregelungen existieren und wann die Ansprüche verjähren.

Regelmäßige Anpassungen dieses Vertrags sorgen gerne mal für Unmut unter den Gebührenzahlern. Erst recht dann, wenn im Amtsdeutsch über indirekte Negation zusätzliche Gebühren eingezogen werden sollen.

Diesen Unmut durfte diese Tage auch einer unserer Leser Ulf E. zu spüren bekommen.

In einem Schreiben teilte die GEZ ihm letzten Monat mit, dass er für 13 Jahre “Schwarzsehen” Gebühren von fast 600 EUR nachzuzahlen habe. Mit Verzugszinsen summiert sich der Betrag auf über 2000 EUR.
Die GEZ begründet ihren Anspruch auf eine jüngste Ergänzung des Rundfunkgebührenstaats- vertrags, die indirekt auf die Verjährung der Gebührenpflicht eingeht.

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In dem Schreiben, welches uns vorliegt, heißt es dazu:

Nach diesem [Rundfunkgebührenstaatsvertrag Anm. der Red.] regelt der § 4 (8) die nachträgliche Rundfunkgebührenpflicht für ehemalige Einwohner der früheren DDR.
„Die in § 4 (4) genannte Verjährung findet nur Anwendung für Gebührenpflichtige die zum 1.1.1989 Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren.“

Will heißen: Wer vor dem Fall der Mauer zum 1.1.1989 noch Bürger der DDR war, darf für 13 Jahre Schwarzsehen GEZ Gebühren nachzahlen, da auf ihn die Verjährungsklausel nun nicht mehr zutrifft.
Bei damals 19 Millionen DDR Bürgern und geschätzten 4 Millionen Haushalte dürfte da eine Menge zusammenkommen. Selbst wenn nur jeder 4. Haushalt ein Empfangsgerät besaß, so könnte dieser Schachzug schlappe 2 Milliarden EUR in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen spülen. In Zeiten von zurückgehenden Werbebudgets aufgrund der Weltwirtschaftskrise ist dies sicherlich kein unwillkommener Geldregen.