Abmahnung wegen WordPress-Plugin

Jan Tißler hat sich eine Abmahnung wegen dem WordPress-Plugin „Subscribe to Comments“ eingehandelt.
Das Plugin ermöglicht Kommentatoren, Hinweise auf nachfolgende Kommentare in fremden Blogbeiträgen im Zuge eines eigenen Kommentars zu abonnieren.
Diese Hinweise werden per E-Mail an die im Kommentar hinterlegte E-Mail-Adresse zugeschickt. Das Zusenden dieser Hinweise kann man in der Regel nachträglich wieder abschalten.

Das Problem: Solche Plugins verwenden meist kein Double Opt-in Verfahren.
Beim Double Opt-in Verfahren erhält ein Abonnent eine E-Mail, in der er durch Anklicken eines individualisierten Links das Abonnement bestätigen muss. Tut er dies nicht, wird das Abonnement nicht aktiv und der Abonnent erhält keine E-Mails mit den gewünschten Informationen. Dadurch soll verhindert werden, dass Spaßvögel fremden Personen ungefragt und ungewünscht Newsletter abonnieren.

Das Problem nun bei dem Plugin „Subscribe to Comments“: Jeder kann unter Verwendung einer fremden E-Mail-Adresse einem ungeliebten Mitmenschen das E-Mail-Postfach mit Hinweis-E-Mails fremder Blogs vollmüllen lassen. Bei Blogs mit Hunderten von Kommentaren je Beitrag ist dies kein Kavaliersdelikt mehr.
Natürlich kann der Adressat diese Hinweis-E-Mails abbestellen. Aber ab einer gewissen Anzahl an E-Mails wird er sich an den Versender wenden – und eventuell diesen abmahnen. Dies scheint nun Jan Tißler passiert zu sein.

Wie üblich wird in den dafür schon bekannten Blogs mal wieder das Geschrei groß von wegen „Hätte man doch eine E-Mail schreiben können, warum gleich abmahnen“ usw.
Tja, man hätte auch vorher nachdenken können, bevor man eine mögliche Spamschleuder ins Blog einbindet. Denn genau diese Möglichkeit des Missbrauchs war für A.J. und mich der Grund, warum wir auf solche Funktionen verzichten. Eigentlich haben wir nur darauf gewartet, dass genau dieser Fall nun eintrifft und ein Blogger deswegen abgemahnt wird.

Jan ist nun schlauer und tat das einzig Richtige: Das Plugin abschalten und es abgeschaltet lassen, bis es eine sichere Alternative z.B. mit einem Double Opt-in Verfahren gibt.
Man kann Blogs, die dieses oder ähnliche Plugins verwenden, nur raten, diese vorläufig auch abzuschalten.

Quelle:
WordPress-Plug-in „Subscribe to Comments“ führt zu Abmahnung
(golem.de vom 20.10.2008)

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4 Antworten zu Abmahnung wegen WordPress-Plugin

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  4. Ellyn Keser sagt:

    Hat einer Ahnung von Abmahnungen? Wir haben gerade auf Zeitong gesehen, das man als Nutzer von Facebook abgemahnt werden kann. Das könnte die nächste riesige Welle von Abmahnungen sein. Da ich auf meinem Facebookprofil Fotos und Videos von Promis eingebunden habe, habe ich jetzt Angst, abgemahnt zu werden. Reicht es, wenn ich die Bilder lösche?

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