BGH nimmt Forenbetreiber für ehrverletzende Beiträge Dritter in die Pflicht

Der BGH (Urteil vom 27. März 2007 – VI ZR 101/06) hatte zu entscheiden, ob ein Forenbetreiber für ehrverletzende Beiträge eines Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn dem Verletzten die Identität des Dritten bekannt ist.

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.“

Entgegen einiger eigensinniger Rechtssprechungen aus dem hanseatischen Raum spricht der BGH dem Forenbetreiber die Verantwortung erst nach Kenntnisnahme der ehrverletzenden Beiträge zu.

Quelle:„Pressemitteilung des BGH Nr. 39/07“

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1 Antwort zu BGH nimmt Forenbetreiber für ehrverletzende Beiträge Dritter in die Pflicht

  1. Das war aber zu erwarten.

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