{"id":1888,"date":"2009-07-14T10:51:36","date_gmt":"2009-07-14T08:51:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ichblogdich.de\/?p=1888"},"modified":"2009-07-14T10:51:36","modified_gmt":"2009-07-14T08:51:36","slug":"indische-botschaft-weist-vorwurfe-der-nichtachtung-von-kinderpornographie-zuruck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ichblogdich.de\/?p=1888","title":{"rendered":"Indische Botschaft weist Vorw\u00fcrfe der Nicht\u00e4chtung von Kinderpornographie zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p>Ende letzter Woche wurde ein <a href=\"http:\/\/netzpolitik.org\/2009\/frau-von-der-leyen-kommentieren\/\" target=\"_blank\">Radiointerview mit Familienministerin Frau Ursula von der Leyen<\/a> bekannt (<a href=\"http:\/\/www.sputnik.de\/download\/_audio\/090709_dein_morgen_von_der_leyen_rohfassung.mp3\" target=\"_blank\">Link zum ungek\u00fcrzten Radiointerview<\/a>), in der sie unter anderem folgende Aussage t\u00e4tigte:<\/p>\n<blockquote><p><a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2009\/07\/09\/die-inder-und-die-kinder\/\" target=\"_blank\"><em>&#8222;Das oberste Ziel muss sein, die T\u00e4ter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu l\u00f6schen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber da ger\u00e4t man an seine Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von \u00c4chtung von Kinderpornografie hat. Da k\u00f6nnen sie nicht mehr l\u00f6schen.&#8220;<\/em><\/a><\/p><\/blockquote>\n<p>Wir fragten daraufhin bei der indischen Botschaft an, ob diese Aussage von Frau von der Leyen stimme.<\/p>\n<p>Von Ashutosh Agrawal, Erster Sekret\u00e4r f\u00fcr Information und Presse, der Indische Botschaft in Berlin erhielten wir folgendes Statement:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und das Kindesmi\u00dfbrauch in Indien legal ist, ist v\u00f6llig unbegr\u00fcndet und irref\u00fchrend.<\/p>\n<p>Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmi\u00dfbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 \u00fcber Verst\u00f6sse gegen den Anstand gegen\u00fcber Frauen, Abschnitt 375 \u00fcber die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder Anders, mit einer minderj\u00e4hrigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet), Abschnitt 377 \u00fcber unnat\u00fcrliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmi\u00dfbrauch AB.<\/p>\n<p>Das Informationstechnologiegesetz in ge\u00e4nderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den F\u00e4llen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabs\u00e4tze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in \u00f6bsz\u00f6ner, unanst\u00e4ndiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu ver\u00f6ffentlichen, zu \u00fcbertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu f\u00f6rdern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben. Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in H\u00f6he bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungef\u00e4hr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material I&#8217;m Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen daf\u00fcr ist derselbe wie oben.<\/p>\n<p>Die Unterabs\u00e4tze B (c) und (e) decken andere Straftaten I&#8217;m Zusammenhang mit dem Online Mi\u00dfbrauch von Kindern AB. Den vollen Text Des Abschnitts 67 B dieses Gesetzes finden Sie zu ihrer Information in der Anlage.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Als Anlage erhielten wir folgenden Auszug aus dem indischen Informationstechnologiegesetz:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (\u00c4nderung) in der Form von 2008,<br \/>\nErlassen am 05 Februar 2009<\/strong><\/p>\n<ul><\/ul>\n<p><strong>Abschnitt 67, Absatz B \u2013 Bestrafung f\u00fcr das Ver\u00f6ffentlichen, \u00dcbertragen oder das Betrachten I&#8217;m Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen, etc. In elektronischer Form darstellt.<\/strong><\/p>\n<p>Wer immer<\/p>\n<p>a)      Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt, in jeglicher elektronischer Form ver\u00f6ffentlicht oder \u00fcbertr\u00e4gt oder daf\u00fcr sorgt, dass es ver\u00f6ffentlicht oder \u00fcbertragen wird, oder wer<\/p>\n<p>b)      Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obz\u00f6ne oder unanst\u00e4ndige oder sexuell explizite Weise darstellt, <strong>sammelt, sucht, I&#8217;m Internet betrachtet, herunterl\u00e4dt<\/strong>, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet, oder wer<\/p>\n<p>c)      Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterh\u00e4lt, dazu verleitet oder \u00fcberredet zum Zwecke Des Begehens oder \u00fcber sexuell explizite Handlungen, oder auf eine Weise, die einen vern\u00fcnftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann, oder wer<\/p>\n<p>d)      den Mi\u00dfbrauch von Kindern online beg\u00fcnstigt, oder wer<\/p>\n<p>e)      den selbst oder von anderen begangenen Mi\u00dfbrauch I&#8217;m Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet<\/p>\n<p>Wird bei erstmaliger Veruteilung mit einer Haftstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ende letzter Woche wurde ein Radiointerview mit Familienministerin Frau Ursula von der Leyen bekannt (Link zum ungek\u00fcrzten Radiointerview), in der sie unter anderem folgende Aussage t\u00e4tigte: &#8222;Das oberste Ziel muss sein, die T\u00e4ter zu stellen. 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