Indische Botschaft weist Vorwürfe der Nichtächtung von Kinderpornographie zurück

Ende letzter Woche wurde ein Radiointerview mit Familienministerin Frau Ursula von der Leyen bekannt (Link zum ungekürzten Radiointerview), in der sie unter anderem folgende Aussage tätigte:

„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber da gerät man an seine Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.“

Wir fragten daraufhin bei der indischen Botschaft an, ob diese Aussage von Frau von der Leyen stimme.

Von Ashutosh Agrawal, Erster Sekretär für Information und Presse, der Indische Botschaft in Berlin erhielten wir folgendes Statement:

„Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und das Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder Anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet), Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch AB.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben. Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material I’m Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Die Unterabsätze B (c) und (e) decken andere Straftaten I’m Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern AB. Den vollen Text Des Abschnitts 67 B dieses Gesetzes finden Sie zu ihrer Information in der Anlage.“

Als Anlage erhielten wir folgenden Auszug aus dem indischen Informationstechnologiegesetz:

Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008,
Erlassen am 05 Februar 2009

    Abschnitt 67, Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten I’m Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen, etc. In elektronischer Form darstellt.

    Wer immer

    a) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt, in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird, oder wer

    b) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, I’m Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet, oder wer

    c) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke Des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen, oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann, oder wer

    d) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt, oder wer

    e) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch I’m Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet

    Wird bei erstmaliger Veruteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.

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    15 Antworten zu Indische Botschaft weist Vorwürfe der Nichtächtung von Kinderpornographie zurück

    1. Horst Maar sagt:

      Sehr interessant. Ein bißchen klugscheißern muss ich allerdings noch: „section“ heißt in dem genannten Zusammenhang nicht „Abschnitt“, sondern Paragraph.

    2. C.J. sagt:

      Die Botschaft hat uns das Statement in 2 Formen per Mail zukommen lassen: In deutscher und in der original englischen Version.

      Wir haben uns dazu entschieden, die deutsche Version unverändert zu veröffentlichen.

    3. schandmäulchen sagt:

      hat jemand ernsthaft geglaubt, die *** (editiert C.J.) ließe sich von fakten beeindrucken? so, wie sie in der vergangenen woche auch den it-experten dirk landau hat abbügeln lassen? oder wie sie generell mit kritik (und kritikern) an ihrem tollen gesetz umgeht?

    4. Jimmy sagt:

      @Schandmäulchen
      Tja… FAKTEN sind ihr nun mal nicht wissenschaftlich genug… Was genau unterscheidet denn auch bitte ein Faktum von einer Behauptung?

      Und überhaupt, *** (editiert C.J.). Und im Internet gibts eh nur Kinderpornos. Und dann auch noch dieses Kinderpornoverseuchte Internet dazu zu benutzen zu beweisen, dass es in Wirklichkeit gar keine Kinderpornos gibt…

      Puh… sich in Politiker reinzudenken macht Kopfschmerzen…

    5. C.J. sagt:

      Bitte mehr Zurückhaltung. Oder wir machen die Kommentare hier zu. Wäre aber schade um die Möglichkeit, hier seine Meinung kund zu tun.

    6. Jimmy sagt:

      @C.J.
      Huch, sorry, falls ich übers Ziel hinausgeschossen sein sollte… Aber GENAU DAS ist doch, was einem über die Hintertüre vorgeworfen wird…

    7. C.J. sagt:

      @Jimmy: Du warst ja nicht der einzige. 🙂

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    10. Suse sagt:

      Zensursula ist nur noch peinlich. Laut einem Spiegelbericht entschuldigt sich die Alte damit, dass man drei Jahre alte Studien zitiert habe. Das ist genauso peinlich… Da kann man sich nur noch „fremdschämen“.

    11. timd sagt:

      Mit der geringstmöglichem Ahnung von der heutigen Welt, absolutem Kontrollwillen und Ansichten von vor dem Grundgesetz ausgestattet in die EntscheidungsSchlacht um Zensur und totalitäre Bevormundung des Souveräns zu ziehen ist für vdL’s Verhältnisse eine nur drei Jahre alte Studie gar nicht so schlecht!

      Immerhin mag ich sagen! Die Weltanschauung der Dame scheint mir eher aus einer Zeit des Absolutismus zu stammen – wo oben in milder Weise und immer sicher entscheiden kann, was der Untertan da unten so braucht, es geschieht in mütterlicher Liebe! Sie sorgt sich halt so!

      Ich denke wir sollten uns auch Sorgen nicht nur wegen von der Leyen, sondern auch wegen Schäuble und seiner Angst vor Ihnen persönlich, er mag Sie abhören und protokollieren dürfen, hat den dringendem Wunsch Soldaten in die Nähe seiner Untertanen zu bringen.

      Gab es alles immer wieder in der Geschichte und es wird auch diesmal so sein, wenn die eigentlich Mächtigen, die Bürger, den widerlichen Kontrollfreaks nicht vorher klar machen daß Beschlüße nur mit Zustimmung und Abstimmung des Volkes gehen – Ihre Steuer kann man ja auch monatlich abführen ?! Viele „Parteien“ – trotzdem immer das gleiche Program?
      Falls Sie sich nicht sorgen wollen – „Keiner hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“

    12. Pingback: Der Brieselanger Pirat

    13. Henning sagt:

      Danke für eure Initiative!

    14. timd sagt:

      Wo bleibt eigentlich die vdL hierbei ?

      Ärzte suchen Kinder und Erwachsene für Impftests

      Für die Zulassung eines Impfstoffs gegen die Schweinegrippe suchen Ärzte an deutschen Kliniken Testkandidaten. „Die Zulassungsstudien sollen ab September an mehreren Hundert Personen durchgeführt werden, darunter auch an Kindern“ […]
      Dem Magazin zufolge bewerten Experten die wirkungsverstärkenden Zusätze in dem Impfcocktail (Adjuvantien), mit denen man wenig Erfahrung habe, als heikel. Für die Vorabzulassung des Impfstoff-Prototyps, mit der das jetzige Verfahren verkürzt werde, seien nur Erwachsene getestet worden.

      „Der Pandemie-Impfstoff könnte bei Kindern möglicherweise mehr Nebenwirkungen verursachen als der saisonale Grippeimpfstoff“, zitiert das Magazin den Virologen Alexander Kekule.
      […]

      http://news.de.msn.com/panorama/Article.aspx?cp-documentid=148776097

      Kennt Ihr den ? in USA wollen Sie auch gerade die Redfreiheit im netz beeenden …. Cyberbullying Act http://www.opencongress.org/bill/110-h6123/show

      Ich denke hier läuft ein global gleichgeschalteter Putsch – freut Euch aufs globale 4te Reich, noch ein paar Monate warten! Aber nach der Zwangimpfung fällts Euch leichter!

    15. Pingback: B.L.O.G. – Bissige Liberale ohne Gnade » Niemand hat die Absicht, Meinungen zu zensieren

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