6 Jähriger verklagt seine (Ex-) Kindergärtnerin

Die Aachener Nachrichten berichten von einer Klage eines 6 Jährigen gegen seine Ex-Kindergärtnerin. Er wirft ihr vor, sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, als er in einem Nebenraum des Kindergartens von einem Gleichaltrigen von hinten angegriffen und mit einem Seil gewürgt wurde.
Die Kindergärtnerin soll bei diesem Vorfall nicht von ihrem Röntgenblick Gebrauch gemacht und durch Wände oder Türen nach ihm im Nebenraum gesehen haben und daher nicht eingeschritten sein. Nun verlangt der Kläger 2.100 EUR Schmerzensgeld.

Der Kläger hat nach dem Vorfall den Kindergarten gewechselt. Erst drei Monate später ging die Klage gegen die 35 jährige Erzieherin ein.

Der Richter merkte an:

„Früher hätte keine Sau etwas auf so einen Vorfall gegeben, wenn sich Kinder untereinander schlagen.“

Weil der Kläger nicht selbst vor Gericht erschien, wurde das Verfahren auf Anfang Dezember vertagt.


Quellen:
Aachener Nachrichten: „Mikro-Prozessor (6) erschien nicht vor Gericht“
RA-Blog: „Kleiner Prozesshansel = Mikro-Prozessor?“

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