BVerfG fordert Neuregelung des Rauchverbots

Wir, vor allem A.J., haben ja schon öfter über das Rauchverbot in Kneipen geschrieben.
Man kann als Nichtraucher solch ein Verbot nur begrüßen. Wenn man in einem Restaurant etwas speisen möchte, kann man seit einiger Zeit das Essen noch mehr genießen als es zu den Zeiten der zugequalmten Restaurants der Fall war. Der Unterschied zu vorher ist gravierend. Zumindest nehme ich das so wahr.

Nun hat heute das Verfassungsgericht aufgrund der Klagen zweier Kneipenbesitzer festgestellt, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist. Kneipenbesitzer mit nur einem zu kleinen Raum werden derzeit benachteiligt, weil sie kein extra abgeschlossenes Raucherzimmer einrichten können.
Laut dem BVerfG dürfen diese Kneipenbesitzer nicht benachteiligt werden. Das Rauchverbot gilt nun für diese unter gewissen Voraussetzungen vorerst nicht mehr.
Eine Neuregelung bis Ende 2009 muss her.

Nur wie wird diese Aussehen?
Es gibt da aktuell wohl zwei extreme Möglichkeiten: Das Rauchen wird generell wieder erlaubt oder es wird generell überall verboten. Die Ausnahmeregelung für Restaurants und Kneipen mit extra Raucherzimmer könnte so wegfallen. Doch an dieser Ausnahmeregelung ist die heute erlassene Regelung gebunden, die den kleinen Kneipen wieder die Raucherkunden ermöglichen soll.
Aufgrund der Feststellung des Verfassungsgerichts, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang hat, wird es wohl eher zu einem generellen Rauchverbot kommen.
Ob das die Kläger so gewollt hatten? Wohl kaum. Die Klagen dürften sich am Ende als typisches Eigentor herausstellen.

Ich sage es ja immer: Gerechtigkeit ist, wenn alle nichts bekommen.

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1 Antwort zu BVerfG fordert Neuregelung des Rauchverbots

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