Anfang dieser Woche berichtete die Presse von einem spektakulären Schlag gegen Kinderpornografie (kurz KiPo) im Internet. Es wurde von mehreren hundert Hausdurchsuchungen gesprochen. Solche Nachrichten sind nicht neu. Neu jedoch ist, dass dieses mal die Kreditkarteninformationen von 22 Millionen Bundesbürger für die Identifikation der Konsumenten der Kinderpornografie herangezogen wurden.
Aber fangen wir von Vorne an.
Fernsehzuschauer melden KiPo-Webseite
Ein Reporter der Sendung Akte auf Sat1 stößt im Juni 2006 aufgrund von Zuschauerhinweisen im Internet auf eine Webseite, die kommerzielle kinderpornografische Inhalte anbietet. Die Seite scheint international ausgelegt zu sein, denn die Bezahlung hat in der Währung US Dollar und per Kreditkarte zu erfolgen.
Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet
Der Reporter kontaktiert den Oberstaatsanwalt und den Leiter der Zentralstelle „Kinderpornografie“ in Halle/Sachsen-Anhalt. Der Staatsanwalt nimmt eine Anzeige auf und beauftragt das LKA Sachsen-Anhalt mit der Sicherung der Daten der anstößigen Webseite. Zusammen mit dem Kriminalhauptkommissar und Leiter des Dezernats 42.4 (Kinderpornografie) des LKA Sachsen-Anhalt in Magdeburg startet die Staatsanwaltschaft die Operation „Mikado“.
Appell an „Ehrenkodex“ der Kreditkartenwirtschaft
Die Staatsanwaltschaft beschließt die Kreditkartenwirtschaft anzuschreiben und an deren „Ehrenkodex zu appelieren“ (Zitat Staatsanwaltschaft). Sie sollen der Staatsanwaltschaft die Leute nennen, die den Betrag von 79.99 US Dollar auf das Konto der Betreiber der Webseite überwiesen haben.
In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Kreditkartenunternehmen heißt es laut der Sendung Akte 07/02 „Vorsorglich muss ich sie darauf hinweisen, dass sie sich selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen, wenn sie meine Bitte unberücksichtigt lassen“.
Insgesamt erhalten so 14 Kreditkartenunternehmen Post von der Staatsanwaltschaft Halle.
322 aus 22 Millionen
Der „Appell“ an den Ehrenkodex der angeschriebenen Kreditkartenunternehmen scheint Wirkung zu zeigen. Die Unternehmen durchforsten die Konten ihrer insgesamt 22 Millionen Kreditkartenkunden nach fünf Aspekten. U.a. werden die Datenbestände nach dem Betrag 79,99 US Dollar und nach dem Zielkonto des KiPo-Anbieters gescannt. Eine weitere Angaben dürfte der Zeitraum (um den Mai 2006) der Transaktionen gewesen sein. Innerhalb weniger Wochen werden so der Staatsanwaltschaft die Daten von 322 Verdächtigen mitgeteilt.
Über 5 Terrabyte an Daten sichergestellt
Im Anfang Herbst 2006 finden die ersten Hausdurchsuchungen statt. Insgesamt kommen so über 5 Terrabyte an Daten zusammen, die das LKA in den Folgemonaten noch zu sichten hat.
Laut der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Verdächtigen um meist alleinstehende gut situierte Männer aus fast allen Bundesländern.
Die zu erwartenden Strafen richten sich nach dem StGB § 184b, fangen bei einer Geldstrafe an und können bis 5 Jahre Gefängnis einbringen.
Das Ende der Fahnenstange ist damit jedoch noch nicht ereicht, sollte sich im Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass ein Verdächtiger gar selbst Kinder missbraucht hat.
Die Spur zu den Hintermännern verliert sich auf den Philippinen
Nach der Feststellung der 322 mutmaßlichen deutschen Kunden des KiPo-Anbieters wurde versucht, die Identität der Hintermänner ausfindig zu machen. Die Spuren verlaufen sich jedoch auf den Philippinen. Die Anbieter scheinen mit den Betreibern der Webseite identisch zu sein.
Es regt sich Widerstand
Während der zuständige Staatsanwalt und der Kriminalhauptkommissar des LKA noch in diversen Fernsehsendungen ihre Ermittlungserfolge präsentieren, regt sich Widerstand.
Tausende Kreditkarteninhaber beschweren sich bei ihren Banken. Andere kündigen gar ihre Kreditkartenverträge.
Der Deutsche Anwaltverein hält das Durchforsten der Daten von 22 Millionen Kreditkarteninhabern für bedenklich.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter erhebt Klage gegen die Fahndungsmaßnahmen. Laut Vetter habe es keinen ausreichenden Anfangsverdacht für derartige Ermittlungen gegeben. Auch habe es sich faktisch um eine Rasterfahndung nach § 98a StPO gehandelt. So seien die Maßnahmen sowohl rechtswidrig als auch unverhältnismäßig gewesen.
Nach einer Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. „besteht weniger Anlass derartige Ermittlungsmethoden als Fahndungserfolge zu feiern, denn eindringlich vor einer zunehmenden Überwachung der Gesellschaft unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung zu warnen.“
Meinung
Kinderpornografie gehört konsequent verfolgt und bestraft
Kinderpornografie ist etwas Schreckliches und muss hart bestraft werden. Dies gilt sowohl für die Herstellung, als auch für die Verbreitung und für den „Konsum“. Denn ohne „Konsumenten“ gäbe es diese Art von „Markt“ nicht.
Jedoch heiligt der Zweck alle Mittel?
Stellt eine Internetadresse einen ausreichenden Anfangsverdacht dar?
Was genau lag der Staatsanwaltschaft Halle vor? Eine Internetadresse einer KiPo-Webseite? Mehr nicht? Es gab anscheinend keinen konkreten Anfangsverdacht gegen irgendeinen deutschen Bundesbürger. Dennoch wurden auf gut Glück Millionen von Bundesbürger überprüft.
Nur eine Frage der Statistik
Es war ja nur eine Frage der Statistik und der Wahrscheinlichkeit, dass unter den Kunden der KiPo-Seite sich auch deutsche Bundesbürger befinden. Wie viele das sein würden wusste man vorher nicht.
Nun fragen wir uns einmal, wie viele solcher KiPo-Seiten es weltweit im Internet gibt. Hunderte? Tausende? Zehntausende?
Sollten die Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Halle Schule machen, werden alle 22 Millionen Kreditkarteninhaber noch mehrere tausend mal durch ein Raster gejagt.
Mit jedem Mal wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass jemand in dem Raster hängen bleibt, der sich nicht straffällig gemacht hat.
Eindeutige Kriterien?
Denn wer versichert uns, dass die Kriterien, nach denen gesucht wird, auch eindeutig sind?
Wer versichert, dass z.B. das Konto auf den Philippinen nur für die KiPo-Webseite verwendet wurde?
Was, wenn die Hintermänner noch weitere „Bezahldienste“ ins Internet gestellt haben – darunter auch völlig legale Angebote für 79,99 US Dollar?
Oder vielleicht wurde das Konto für Betrügereien auf Onlineauktionshäusern verwendet. Für den für die Ermittler anscheinend „krummen Betrag“ von 79,99 US Dollar bekommt man eine ganze Menge im Internet. Z.B. Taschen und Rucksäcke oder bei einem bekannten Onlineauktionshaus gar Sammlerpuppen, Uhren und Turnschuhe.
Eine Runde Tingeln durch die TV-Sendungen
Ich will die Leistung des zuständigen Oberstaatsanwalts und des leitenden Kriminalhauptkommissars nicht schmälern. Denn eine Leistung ist es schon, gegen über 300 Verdächtige zu ermitteln. Das Sichten der Beweismittel macht diese Aufgabe noch schwieriger. Die beiden Herren haben sich da keinen leichten Job ausgesucht.
Doch welchen Eindruck soll man bekommen, wenn die beiden Herren nach einer groß angelegten Pressekonferenz noch Abends in der Live-Sendung Akte 07/02 und am kommenden Morgen in der Live-Sendung Sat1-Frühstücksfernsehen auftreten? Hätte die Pressekonferenz nicht genügt?
Soll hier die Werbetrommel für eine neue Fahndungsmethode gerührt werden?
Heute KiPo, morgen MP3 und übermorgen Parteispenden?
Was kommt nach den Ermittlungen wegen KiPo? Wann wird die Methode auch von der Industrie entdeckt und diese Art der Ermittlungsmethode gleich mal in die nächste Urheberrechtsnovelle gepackt?
Wann wird nach Kunden eines russischen Onlinemusikshops gesucht?
Wann überprüft man so eventuelle geflossene Gelder an unangenehme Parteien und kritische Organisationen und identifiziert so deren Spender und Anhänger?
Fehler wurden gemacht
Ich werde das Gefühl nicht los, dass der „Appell“ der Staatsanwaltschaft von den Kreditkartenunternehmen als „Drohung“ aufgefasst worden sein könnte.
Doch damit wäre es zu einfach erklärt, dass die Unternehmen so widerstandslos „gespurt“ haben. Die Kreditkartenwirtschaft hat ihre eigenen Rechtsabteilungen. Diese sollten eigentlich wissen, dass ohne richterlichen Beschluss niemand sie zwingen kann, die vertraulichen Kundendaten an Dritte heraus zu geben.
Denn genau das, die Nichtherausgabe der Daten an Dritte, wird von den Kreditkartenunternehmen ihren Kunden in Form von Datenschutzerklärungen schriftlich zugesichert.
Auch sollte eine Verwendung der Daten, die nicht dem eigentlichen Zweck der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Verwaltung und der Abrechnung dient, rechtlich zweifelhaft sein. Vielleicht haben sich die Datensammler nun gerade durch ihre „Kooperation“ mit der Staatsanwaltschaft strafbar gemacht.
Weiter stellt sich mir die Frage, warum nicht zuerst versucht wurde, an die Betreiber der Webseite zu gelangen? Über diese hätte man dann am Ende an die Kreditkartendaten der Verdächtigen gelangen können – ohne die Kreditkartendaten von einem Viertel der Bundesbürger zu durchforsten.
Freiheit vs. Sicherheit
Dieser Fall polarisiert. In mehreren Gesprächen mit Dritten ist mir immer wieder aufgefallen, wie leicht Menschen bereit sind auf ihre Rechte zu verzichten und sich datentechnisch vor dem Staat nackisch zu machen, wenn es um so heikle und emotionale Themen wie Kinderpornografie und dem damit verbundenen Missbrauch an Kindern geht.
Doch das Verhältnis zwischen den betroffenen Personen und den am Ende ermittelten Verdächtigen spricht eine klare Sprache. Nehmen wir mal eine Stadt wie Aschaffenburg mit ca. 68.000 Einwohnern. Um nun einen einzigen Straftäter ausfindig zu machen, müssten alle Einwohner der Stadt überprüft werden. Dies wäre ungefähr das gleiche Zahlenverhältnis wie in dem hier geschilderten Fall: 1:68.000.
Am Ende läuft es immer wieder auf das eine hinaus: Wie viel ist uns unsere Sicherheit wert? Wie viel Freiheit sind wir bereit zu opfern, um noch den letzten Straftäter unter 68.000 unbescholtenen Einwohnern dingfest zu machen?
Diese Frage muss sich angesichts solcher Ermittlungsmethoden jeder selber stellen.
Quellen und Links:
Pressekonferenz auf N24 vom 9.1.2007
Sendung Akte 07/02 vom 9.1.2007
Spiegel-Online Artikel: „Kinderpornografie im Internet – Fahnder überprüfen erstmals alle deutschen Kreditkarten“
Spiegel-Online Artikel: „Schlag gegen Kinderpornografie – Spur zu Hintermännern verliert sich auf den Philippinen“
Spiegel-Online Artikel: „Kinderporno-Ermittlungen – Vorgehen der Fahnder wird gerichtlich überprüft“
Lawblog: „Mikado“
Heise Artikel: „Keine Rasterfahndung“ nach Kinderporno-Nutzern“
Heise Artikel: „Rechtsanwalt klagt gegen Kreditkarten-Überprüfung“
Heise Artikel: „Anwaltverein kritisiert Überprüfung von Kreditkarten“
IT-News World: „Anwälte kritisieren Operation „Mikado““
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.: „Pressemitteilung: Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen“
Strafgesetzbuch: § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Strafprozeßordnung: § 98a
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Ich frage mich ernsthaft wieviele von den 322 ermittelten sind wirklich schuldig, und was wird als nächstes gesucht.
ich werd meine deutsche kreditkarte kündigen, das steht fest, mein vertrauen zu einer Bank das wiedrrechtliche aktionen unterstützt ist nicht mehr vorhanden.
Mit einer Durchsuchung von Kontendaten und anderen gespeicherten Dingen scheinen offensichtlich etliche Personen in D keine Schwierigkeiten zu haben, da sie ja nichts zu verheimlichen haben.
Gewiß sind die gleichen Personen sofort bereit, alle ihre persönlichen Sachen daheim von der Staatsanwaltschaft durchschauen zu lassen. Man/frau hat ja nichts zu verbergen. Ist ja schließlich der gleiche Intimbereich.
Es wird bestimmt niemand aufschreien, dass kein Durchsuchungsbefehl existiert und auf den Anfangsverdacht verzichtet wird.
Ist das jetzt Ironie oder nur Wunschdenken…
Ich finde die Aktion OK. Die Suchkriterien werden eingegeben und die Rechner rattern durch. Dann spucken sie die Daten der Betreffenden Karteninhaber aus und erst dann kriegt die ein mensch zu Gesicht. Wo ist das Problem?
Viel schlimmer ist, daß das Finanzamt mal eben so Einblick in die Konten nehmen kann.
Gruß
Sticky
@ stickyams
Du findest es also ok, das ohne jeden Verdacht das überhaupt eine Straftat vorliegt einfach mal so nachgesehen wird ob irgendjemand etwas angestellt hat. Derzeit ist nicht mal sicher ob von den 322 Verdächtigen überhaupt ein schuldiger dabei ist, und was auf der Internetseite zu sehen zum Zeitpunkt der Zahlung, oder ob über das Konto nicht noch andere Zahlungen mit gleichen Beträgen für legale Angebote abgewickelt wurden.
Wo das Problem ist? Lies mal oben den Artikel. Es gab keine richterliche Anordnung, so wie es das Gesetz vorschreibt (Der Staatsanwalt hat also vorsätzlich das Gesetz gebrochen), es weiß keiner wonach das nächste mal gesucht wird.
Du hast also kein Problem damit wenn Staatsanwälte das Gesetz brechen um Ermittlungsmethoden anzuwenden für die es keine Genehmigung gibt. Du bist also dafür wenn Staatsanwälte ein vom Gesetz vorgeschriebenes Kontrollinstrument einfach missachten und das noch als Erfolg feiern.
Ich bin gespannt ob du das immer noch so lustig und normal findest wenn du mal derjenige bist der plötzlich besuch bekommt obwohl er vielleicht nichts ungesetzliches getan hat.
Und dir ist hoffentlich auch klar, das wenn dagegen jetzt nichts gemacht wird, demnächst fast alle Straftäter so gesucht werden, ganz einfach indem man solange Datenbanken durchsucht bis man ein paar scheinbar passende Ergebnisse erhält. Vielleicht wirst du dann besucht wegen unterlassener Hilfeleistung weil dein Handy in der nähe eines großen Autounfalls geortet wurde, oder weil dein Handy geortet wurde in der nähe eines anderen Verbrechens. Vielleicht bekommst du demnächst Besuch weil du bei Saturn nen Fernseher gekauft hast aber keine GEZ-Gebühr bezahlst. Vielleicht besucht dich auch die Polizei nur weil einer deiner bekannten nebenbei etwas ungesetzliches tut, du ihm mal Geld geborgt hast und mit ihm telefonierst oder mailst.
Ich frage mich, wann die Staatsanwaltschaft auf die Idee kommt, alle Internetprovider anzuschreiben, um an deren Ehrenkodex zu appellieren und all ihre Kunden zu nennen, die auf die Kinderpornoseite zugegriffen haben.
Ach ne, geht ja nicht. Dann wären ja einige Zuschauer der Sendung Akte auch mit unter den Verdächtigen. Denn von Zuschauern kamen ja die Hinweise. Und dann melden die Zuschauer so was ja nicht mehr, wenn sie wenig später dafür Besuch vom LKA bekommen mit allem Drum und Dran: TV-Team, Türe wird eingetreten, Wohnung wird gefilmt, Diplome werden in die Kamera gezeigt, Arbeitsplatz wird umschrieben usw.
Ach ne, das geht ja wohl nicht. Dabei wäre die Trefferquote bestimmt um einiges höher gewesen. Schade, schade.
@ Christian in Wien
Ja, ich finde es OK, wenn Kreditkartenfirmen ein Script durchlaufen lassen, welches nach bestimmten Bedingungen sucht und Alle Transaktionen ausspuckt, die ALLE definierten Bedingungen erfüllen. Die Betonung liegt auf „ALLE“, denn sollte auch nur eine einzige der definierten Bedingungen nicht übereinstimmen, so wird die Zahlung ja per Definition NICHT berücksichtigt.
Es müßte schon ein großer Zufall sein, wenn ein und derselbe Betrag auf ein und dasselbe Konto für verschiedene Zwecke gebucht wird. Ich glaube nämlich nicht, daß KiPo-Hersteller auch noch Autoersatzteile oder Sonstwas verkaufen.
Dein Beispiel mit der GEZ und dem Fernsehkauf ist gar nicht so abwegig. In Belgien ist das Gang und Gäbe, daß der dortige „Gebührenabzockladen“ von den Verkäufern die Daten der Kunden erhält, welche Neugeräte kaufen. Erscheint der Käufer nicht in der Kundendatenbank der Gebührenzahler, so kann er mit einem Hausbesuch rechnen. Ist einem Bekannten so passiert, als er ein neues Gerät kaufte, obwohl seine Frau (beide behielten bei der Eheschließung ihre eigenen Namen) bereits angemeldet war und die Gebühren per ELV vom gemeinsamen Konto abgebucht wurden.
Gruß nach Wien
Sticky
Das ist ein sehr schwieriges Thema und ich habe auch lange darüber nachgedacht und bin immer noch im Zwiespalt mit mir. Die Moral und das Gewissen in mir sagt, dass für solche Zwecke (also wo Kinder zu schaden kommen) jedes Mittel recht ist. Sowas muss ohne Rücksicht lückenlos aufgeklärt und verfolgt werden. Das Rechtsempfingen in mir hat aber auch wiederum Probleme damit, denn wo fängt man mit solchen Maßnahmen an und wo hört man damit auf und wer kontrolliert das ?
Ich stimme Dir völlig zu A.J., in diesem konkreten Fall sehe ich für mich gar keinen Schaden in der Prüfung „meiner“ Daten. Technisch gesehen wurde ja nicht ich geprüft, sondern anonymisierte Datenbankzeilen die erst im Fall eines Treffers durch eine Verknüpfung auf eine Person deuten (vermute ich mal).
Davon abgesehen ist die Frage, wann man so eine Überprüfung für gerechtfertigt hält und wie es geprüft wird entscheidend, das siehst Du ja auch so.
Wenn Kinder zu Schaden kommen? Wieso nicht Menschen grundsätzlich? Weil Kinder hilflos sind? OK, dann aber auch andere hilfslose Personen: Alte und Kranke. Aber wie legt man die genauen Kriterien fest? Und wer kontrolliert das? Als tiefgläubiger Mensch sagt man vielleicht: „Gott“. Das ist aber auch vielen anderen nicht recht. Und welcher Gott denn? Gibt ja ein paar davon. Letztendlich sehe ich nirgendwo eine Instanz, der ich diese Prüfung zutrauen und auch zumuten(!) möchte.
Insofern sage ich, mit knirschenden Zähnen: Diese Aktion ist gerechtfertigt. Die Empörung, die manch einer in diesem Zusammenhang an den Tag legt spare ich mir für einen in meinen Augen eindeutigeren Fall auf.
@ stickyams
wie seit heute zu lesen ist wurde zweimal gesucht, einmal nur nach der zahlung von 79,99 in einem gewissen zeitraum, und in dieser trefferliste wurde dann weitergesucht nach einem gewissen philippinischen kreditkartenabrechner. und doch, dieser kreditkartenabrechner rechnet auch andere dinge ab, computerhardware, schmuck und wahrscheinlich noch vieles mehr. wenn du also letzten sommer schmuck oder hardware im wert von 79,99 über ein philippinisches konto gezahlt hast, dann bist du heute bei den 322 „kinderschändern“ dabei.
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Ich kapiere nicht warum sich hier mancher so ins Hemd macht und die eigene Freiheit unterbudelt sieht. Wenn euch die Möglichkeit ängstigt, dass jemand auf elektonischem Wege etwas über euch rausbekommen kann, dann hört mal besser alle ganz schnell auf zu bloggen und schmeißt euern Computer aus dem Fenster. Reisst euern I-net Anschluss aus der Wand. Spühlt euer Handy das Klo runter.
Mit diesen Kreditkarten-Aktionen können die Behörden doch nur eines rausfinden: Hat die betreffende Person oder hat die betreffende Person nicht Geld an ein Kinderficker-Konto überwiesen. Wenn sich diese Möglichkeit bestätigt, dann kommen sie spontan vorbei und durchleuchten den PC. Und wenn sie dann was finden————>mitkommen! Und wenn nicht, dann wird sich schon rausstellen dass das Geld doch nur für ’ne fake Ming-Vase bei ebay rausging. Also, wo genau ist jetzt unsere Freiheit untergraben?
Wenn ihr Angst vor einem elektronischen Überwachungsstaat habt, sind Kreditkarten das Letzte was euch sorgen sollte………
Und was diesen bullshit angeht, von wegen ohne konkreten Anfangsverdacht hätte man in dieser Sache nichts unternehmen dürfen: Wenn ich das nächste mal durch den Zoll fahre, rase ich einfach durch. Es hat ja wohl kaum einer den Verdacht bzw. das Recht mich der 10 Kilo Heroin und/oder der illegalen Schmuddelfilme zu berauben, welche ich im Kofferraum mit mir führe.
Klar, was ich meine? Sollen die Behörden erst warten bis sich eines dieser Drecksschweine „outet“, oder was? Seht das Ganze mal realistisch. Ein solcher Anfangsverdacht hätte sich bei kaum einem dieser über 300 Mistkerle ergeben.
Hallo nicolai
Ich möchte dich doch mal etwas fragen?Welches konto welche Bank welche seite welcher Webhost wo(land).Um es dir zu erklären sehe ich diesen fall als pervers an.Usere Bürgen die keinerlei einblicke haben könnten meinen das alles mit rechten mitteln abgeht nicht wahr.Ne ich gehe davon aus das der seitenbetreiber wie der konto Inhaber nicht ermittelt werden soll da die justiz der USA hinter dieser seite steckt.
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banken hätte mann garnicht mehr gebraucht diesen schritt der ST halle in personer Vogt diesen kinderfreund diente nur der vertuschung
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