Digitale Wasserzeichen in Audiofiles

DRM ist eine Seuche – keine Frage. Weder Kunden noch Musiklabels haben wirklich etwas von dieser Art des Kopierschutzes außer Ärger und Kosten. Die einzigen, die von DRM einen Nutzen ziehen dürften, werden wohl die Hersteller von DRM-Systemen und die Leute sein, die diesen angeblichen Schutz wieder knacken. Das alte Hase-Igel Spiel.
Die Labels und daher auch die Kunden zahlen für den „Spaß“, den die beiden anderen Parteien haben. Und das sicherlich nicht zu knapp.

Eine andere Lösung zum Schutz des geistigen Eigentums in Form von Audiofiles muss her: Digitale Wasserzeichen
Sie lösen in immer mehr Musikonlineshops die bisherigen DRM-Lösungen ab. Und das anscheinend mit Erfolg.
Was bedeutet dies jedoch für den Kunden? Was genau steckt hinter den digitalen Wasserzeichen und was muss man als Kunde beim Umgang mit so geschützten Musikfiles beachten?

Alle tun es
Die Technik der digitalen Wasserzeichen ist nicht neu. Das deutsche Rundfunkarchiv setzt sie schon seit 2002, Radio Darmstadt seit 2003 ein. Einige Hörbuchportale haben gleich von Beginn an ihre Ware mit digitalen Wasserzeichen versehen.
Die Technik stammt noch aus dem alten Jahrtausend und findet nicht nur in Audiofiles ihren Einsatz. Auch Bilder und Videodateien lassen sich so mit versteckten Informationen versehen.

Unterschied zwischen DRM und digitalen Wasserzeichen
Der Hauptunterschied zwischen DRM-geschützten Inhalten und denen, die mit digitalen Wasserzeichen versehen sind, liegen in den verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Inhalte.
Per DRM schreibt der Rechteinhaber klar vor, auf welcher Hardware und wie oft oder wie lange der Inhalt genutzt werden kann. Mit digitalem Wasserzeichen versehene Inhalte unterliegen solchen Beschränkungen erst einmal nicht.

Übertragen auf die analoge Welt kann man sich das so vorstellen:
Ein mit DRM geschütztes Buch dürfte man nur an den Orten lesen, die der Rechteinhaber zulässt. Also auf der Couch zu hause oder im eigenen Garten wäre es noch erlaubt. Eine Nutzung des Buchs auf einer Parkbank oder in der U-Bahn wäre dann nicht mehr möglich. Evtl. dürfte man das Buch auch nur maximal zweimal lesen und nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraums wäre die Lektüre unbrauchbar. Das Buch ließe sich einfach nicht mehr aufklappen.
Wäre das Buch mit einem digitalen Wasserzeichen versehen, so kann man es immer und überall lesen. Der Rechteinhaber kann dies alleine über diese Technologie nicht einschränken. Würde das Buch jedoch unerlaubter Weise vervielfältigt werden, kann man die Kopien anhand des digitalen Wasserzeichens identifizieren und der Kunde, der gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, könnte belangt werden.

Doch das mit dem Wasserzeichen ist so eine Sache…

Eine fiktive Geschichte um den Kauf eines DRM-freien Songs und seine möglichen Folgen
Nehmen wir einmal an, Papa Fiktiv kauft sich in naher Zukunft einen DRM-freien Song, der als Kopierschutz ein Wasserzeichen enthält. Papa Fiktiv weiß das nicht – selbst wenn er es wüsste, würde es ihm in diesem frei erfundenen Szenario nichts nützen.
Nehmen wir weiter an, Papa Fiktiv hat eine Tochter. Die Kleine ist 12 Jahre alt und findet auf dem PC von Papa Fiktiv das Musikstück mit dem Wasserzeichen.
Neugierig wie sie ist, spielt sich die Tochter das Musikstück auf ihren MP3-Player und nimmt ihn am nächsten Tag mit in die Schule.
Dort trifft sie auf einen Mitschüler, der auch einen MP3-Player hat. Und dieser Mitschüler hat einen MP3-Song, den die Tochter von Papa Fiktiv schon immer haben wollte. Sie selbst hat als neue Errungenschaft den Song von Papa. OK, der Song ist nicht ganz ihr Geschmack, aber zum Tauschen reicht er alle mal.
Die Tochter tauscht also den Song mit Papas Daten im Wasserzeichen gegen den Song des Mitschülers.
Der Mitschüler nimmt seinen MP3-Player nach der Schule mit nach Hause und synchronisiert ihn mit seinem PC. Der Song landet auf dem PC in einem Verzeichnis, welches der Mitschüler für ein Tauschbörsenprogramm freigegeben hat.
So wandert nun der Song von Papa Fiktiv mit all seinen Daten ins Internet – greifbar für jeden.
Der Song verbreitet sich und landet bei einem Ermittler des Musiklabels, bei dem der Künstler unter Vertrag steht. Dessen Song hat Papa Fiktiv vor knapp 1 Tag rechtmäßig erworben.
Was macht nun der Ermittler des Musiklabels? Er gibt die Daten an seinen Auftraggeber bzw. an dessen Anwälte weiter und die schreiben Papa Fiktiv einen netten Brief. Papa Fiktiv versteht die Welt nicht mehr. Der Brief beinhaltet Worte wie „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“, „Termin“ und „Kostennote“.
Der Brief kostet Papa Fiktiv knapp 900 EUR. Papa Fiktiv verstehe die Welt nicht mehr.

Alles nur erfunden? Die Risiken.
Nun, die obige Geschichte ist frei erfunden.
Das Risiko, das hinter dem leichtfertigen Umgang mit Musikdateien steckt, die anhand von Wasserzeichen Rückschlüsse auf den Käufer zulassen, ist es jedoch nicht. Das Risiko ist real. Es lässt sich aus den Beobachtungen des Marktes und der Reaktionen der Rechteinhaber der letzten Jahre ableiten. Seit Jahren geht die Musikindustrie massiv gegen Tauschbörsennutzer vor, die unerlaubterweise Musikdateien untereinander austauschen. Alleine in Deutschland sind es tausende von Unterlassungserklärungen, die so den vermutlichen Rechteverletzern zugestellt werden – Monat für Monat.
Wie in der obigen fiktiven Geschichte geschildert muss eine unerlaubte Verbreitung nicht immer einem kriminellen Grundgedanken entspringen. Doch ist einmal solch eine Datei im Umlauf, ist deren Verbreitung vom Kunden selbst nicht zu stoppen. Abhängig von den Daten, die als digitale Wasserzeichen in den Dateien eingebettet sind, könnten so die Kunden, die die Dateien unberechtigter Weise weitergegeben haben, jederzeit identifiziert werden. Doch welche Daten werden wirklich in den Audiofiles gespeichert?

Interview mit dem Frauenhofer SIT in Darmstadt
Die Technologie der digitalen Wasserzeichen, die von einigen Shops in Deutschland eingesetzt werden, wurde vom Frauenhofer SIT in Darmstadt entwickelt.
Wir sprachen mit dem Leiter des zuständigen Forschungsbereichs.

Dr. Martin Steinebach

IchBlogDich: Sehr geehrter Herr Dr. Steinebach. Sie sind Leiter des Forschungsbereiches MERIT beim Frauenhofer SIT in Darmstadt. Wofür steht MERIT und was genau sind die Schwerpunkte dieses Forschungsbereichs?

Dr. Martin Steinebach: MERIT steht für Media Security in IT oder einfach Multimedia-Sicherheit. Dementsprechend sind unsere Schwerpunkte Schutzmechanismen für digitale Medien. In erster Linie entwickeln wir Wasserzeichenverfahren für Audio, Video und Einzelbild zum Schutz von Authentizität und Integrität. Aber wir beschäftigen uns auch mit speziell auf Multimedia abgestimmte Verschlüsselungsverfahren oder Medienforensik.

IchBlogDich: Sie entwickeln u.a. Wasserzeichen für Dateiformate wie MPEG-1 Audio Layer 3 (MP3) . Einige Firmen (z.B. im Bereich Hörspiele) setzen diese Wasserzeichen auch schon ein. Welchen Nutzen kann sich ein Kunde von dieser Technologie erhoffen?

Dr. Martin Steinebach: Für unsere Kunden liegt der Vorteil darin, dass sie keine restriktiven DRM-Verfahren einsetzen müssen und wiederum ihren Kunden die Freiheit lassen können, selbst zu wählen, welches Betriebssystem und welches Abspielgerät sie nutzen.

IchBlogDich: Wenn man von Schutz spricht, dann primär doch auch von Prävention. Wasserzeichen in MP3-Files verhindern jedoch primär erst einmal nicht die ungewollte Verbreitung von so versehenen Files. Wie soll also ein Wasserzeichen eine Verbreitung von Audiofiles verhindern helfen? Setzt man hier nicht eher auf eine Art Drohkulisse der Abschreckung? Sprich wer das File weiter gibt wird später bestraft bzw. belangt werden?

Dr. Martin Steinebach: Natürlich ist Abschreckung hier letztendlich die Strategie. Es wird immer wieder das Beispiel der Radarfalle bemüht: Man kann so schnell fahren wie man will, aber wenn man geblitzt wird, dann droht eine Strafe. Genauso ist das Wasserzeichen auch nur dazu geeignet, eine Person, die Material weiter gibt, potentiell zu identifizieren.

IchBlogDich: Können die Wasserzeichen vom Endkunden aus den Files entfernt werden z.B. durch Konvertierung in anderen digitale Formate oder gar durch klassisches Überspielen eines Musikstücks auf dem analogen Wege?

Dr. Martin Steinebach: Nein, heutige Wasserzeichen überstehen die Kompression auf alle üblichen und akzeptablen Datenraten sowie analoge Kopien bis hin zu Mikrophonaufnahmen.

IchBlogDich: Welche Datenmengen können so in einem Musikfile abgelegt werden?

Dr. Martin Steinebach: Für jede Sekunde Spieldauer kann man bis zu 7 Bit rechnen, allerdings unterscheiden sich hier Verfahren und Parametersätze stark. Aber einige Bit pro Sekunde sind es eigentlich immer.

IchBlogDich: Es kursieren Gerüchte, dass einige Musiklabels bzw. Onlinemusikstores kundenbezogene Daten mit Hilfe von Wasserzeichen in ihren Produkten hinterlegen möchten. Welche Daten empfehlen Sie den Firmen, durch diese Technologie in die Files einzubinden und weshalb?

Dr. Martin Steinebach: Wir schlagen hier immer vor, ausschließlich einen Pseudozufallskode oder eine Transaktionsnummer in die Datei einzubetten. Diese Kodes können dann als Index für eine von der Online-Stores gepflegten Datenbank dienen, auf die nur der Shop zugriff hat und in der die zugehörigen Kundendaten gespeichert sind. So kann, selbst wenn es gelänge das Wasserzeichen auszuspähen, keine persönliche Information über die Kunden erlagt werden.

IchBlogDich: Hat der Endkunde die Möglichkeit, die Daten, die in den von ihm erworbenen Audiofiles evtl. über ihn gespeichert sind, auszulesen?

Dr. Martin Steinebach: Nein, der Kunde hat keinen Zugriff auf die Software und vor allem nicht auf den geheimen Schlüssel, mit der die Wasserzeichen eingebettet werden.

IchBlogDich: Um welchen Betrag verteuert sich schätzungsweise ein Musiktitel der durch diese Technologie mit einem Wasserzeichen versehen wurde?

Dr. Martin Steinebach: Hierfür gibt es keine pauschale Antwort. Üblicher Weise liegt das im sehr niedrigen Prozentbereich des Preises.

IchBlogDich: Zum Schluss erlauben Sie mir eine leicht provokante Frage. Droht hier den Endkunden durch diese Technologie nicht evtl. Ungemach, da nun auf Lebenszeit die so erworbenen Produkte an ihn gebunden sind? Alleine ein Weiterverkauf oder gar ein Verschenken der so gekennzeichneten Produkte würde doch auf immer die Gefahr bergen, dass im Falle der ungewollten Verbreitung dieses Produkts sich der Rechteinhaber an den ursprünglichen Käufer wendet und ihn rechtlich belangt?
Macht dies solche Produkte nicht eventuell unattraktiv für den Endkunden?

Dr. Martin Steinebach: Ich denke nicht, dass durch die Wasserzeichen die Produkte weniger attraktiv werden, da die Vorteile gegenüber Alternativen wie DRM oder Kopierschutz stärker sind. Inwiefern ein Kunde das Recht hat, die herunter geladenen Stücke zu verkaufen oder weiterzugeben, hängt stark von der AGB des Shops ab. Es gelten zumindest andere Regeln wie beim Kauf eine CD. Sollte sich diese Thematik wirklich zu einem Problem entwickeln, ist es sicher möglich, bei den Shops eine Weitergabe der Datei zu melden und beispielsweise den Empfänger anzugeben. Aber ein zuverlässiges Protokoll hierzu kann zugegebener Maßen komplex werden.

Interview mit soforthoeren.de
soforthoeren.de, ein Downloadportal für Hörbücher, setzte schon von Beginn im Jahr 2004 auf den Schutz der digitalen Wasserzeichen Technologie des Frauenhofer Instituts. Wir sprachen mit dem Geschäftsführer Herrn Harald Rieck.

IchBlogDich: Sehr geehrter Herr Rieck. Was genau ist soforthoeren.de?
Welche Produkte bieten Sie an?

Harald Rieck: soforthoeren.de ist das erste bzw. älteste deutsche Downloadportal für Audiobooks. Mit 250 Verlagen haben wir den größten Verlagspool eines Downloadportals und damit eine große Vielfalt. Wir sind außerdem technischer Partner von hoerbie.de, dem ersten Kinderdownloadportal für Audiobooks. Das Portal wird vom Terzio-Verlag betrieben.

IchBlogDich: Seit wann setzen Sie die digitale Wasserzeichen Technologie des Frauenhofer Instituts zur Sicherung Ihrer Produkte ein?

Harald Rieck: Schon seit dem offiziellen Start im Oktober 2004.

IchBlogDich: Welche Vorteile ergeben sich im Vergleich zu DRM-geschützten Audiodateien für den Endkunden?

Harald Rieck: Das wichtigste Argument ist die kundenfreundlichere Art des Schutzes (ohne technische Restriktionen).

IchBlogDich: Welche Daten werden in die Audiodateien per digitalem Wasserzeichen von Ihnen eingefügt? Handelt es sich dabei um transaktionsbezogene Daten oder um Kundendaten?

Harald Rieck: Wir fügen eine eindeutige und individuelle Nummer in die Audiodaten unhörbar ein.

IchBlogDich: D.h. Sie können eine so gekennzeichnete Audiodatei, sollte sie unerlaubter Weise in einer Tauschbörse auftauchen, bis zum Kunden, der diese Datei erworben hat, zurück verfolgen?

Harald Rieck: Das können wir auch dann noch, wenn Mp3 in ein anderes Format gewandelt wurde.

IchBlogDich: Wenn die Dateien indirekt an den Kunden „gebunden“ sind, stellt sich mir eine legale Weitergabe in Form eines Weihnachtsgeschenks oder ein legaler Weiterverkauf dieser Dateien als schwierig wenn nicht gar riskant dar. Was hat hier ein Kunde zu beachten?

Harald Rieck: Der Kauf berechtigt zur privaten Nutzung des Hörbuchs, der Kunde erwirbt ein Nutzungs-, jedoch kein Eigentumsrecht und kann somit auch nicht weiterveräußern.

IchBlogDich: Gibt es aus Ihrer Sicht Punkte, die im Umgang mit digitalen Wasserzeichen allgemein verbessert werden könnten?

Harald Rieck: Die verstärkte und systematische Suche nach Dateien mit Wasserzeichen könnte zeigen, dass kaum Kopien mit Wasserzeichen in illegalen Börsen landen. Diese Recherche wird derzeit noch vernachlässigt, soll jedoch unter Zusammenarbeit mehrerer Portale initiiert werden.

Das Problem: Wo liegt der Wert eines Musikstücks?
Dies soll nicht der Versuch sein, der angeblich ach so bösen Musikindustrie mal wieder die Schuld zuzuschieben. Das Problem ist einfach zu vielschichtig, als dass es einer Partei alleine zugeordnet werden könnte.
Aber ein Problem liegt wohl in dem geringen Preis eines Musikstücks. Von dem geringen Preis leiten wir Konsumenten einen geringen Wert ab. Und entsprechend sorglos gehen wir dann mit dem erworbenen Produkt um. Denn wer passt schon auf etwas auf, wenn die Wiederbeschaffung nur knapp 1 EURO kosten würde.
Außerdem kann man die Musikstücke doch leicht kopieren und so sichern.
Doch für die Musikindustrie ist so ein Musikstück mehr wert als 1 EURO. Besser gesagt, der mögliche verursachte Schaden, wenn solch ein Musikstück unkontrolliert und ohne Entgelt an die Musikindustrie verbreitet wird. Dann kann der Schaden in die Tausende oder gar mehr gehen. Daher auch deren Bestreben, die Verbreitung der eigenen Produkte zu kontrollieren bzw. zurückverfolgen zu können.

Fazit
Digitale Wasserzeichen sind eine kundenfreundliche Alternative zu den bisherigen DRM-Lösungen. Sie bieten den klaren Vorteil, dass dem Kunden bei der Nutzung des Audiofiles keine technischen Restriktionen auf erliegen. So lassen sich die Musikstücke oder die Hörbücher auf jedem gewöhnlichen MP3-Player abspielen – so lange und so oft es der Kunde möchte.

Doch auch mit digitalen Wasserzeichen versehene Audiofiles unterliegen Restriktion. Diese Nutzungsbedingungen finden sich meist in den AGBs der einzelnen Onlineshops. So ist ein Weiterveräußern, also Weiterverkauf oder gar ein Verschenken der Audiofiles nicht gestattet. Dies war bei DRM-geschützten Files nicht anders.
Doch im Vergleich zu DRM-geschützter Ware können die Audiofiles, sollten sie mal in fremde Hände geraten, weiter verwendet werden. Wo DRM den Kunden indirekt vor Rechteverletzungen schützte, können Audiofiles, die „nur“ durch digitale Wasserzeichen versehen wurden, beliebig durch Fremde genutzt und weiter verbreitet werden. Die darin enthaltenen Angaben über den ursprünglichen Kauf lassen den so entstandenen Schaden klar beziffern und dem Kunden zuordnen.
Der Kunde ist über die digitalen Wasserzeichen quasi für immer mit den Audiofiles verbunden.

fussfessel

Wer heute tausende von Songs und dutzende von Hörbüchern sein Eigen nennt, weiß nach Jahren nicht mehr, welches Audiofiles wie geschützt sind und welche Nutzungsbedingungen mit den einzelnen Files verbunden waren bzw. noch sind.
Es droht dem Kunden, den Überblick zu verlieren.
Auch weiß der Kunde nicht, welche Daten genau in den Files hinterlegt wurden. Es können reine Transaktionsnummern der Shops ein. Doch gibt es auch Online-Shops, die persönliche Daten des Kunden (z.B. die Mailadresse) in den Files hinterlegen. Auch wenn bisher nur die Shops selbst die Daten auslesen können so wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis weniger vertrauenswürdige Gesellen technisch nachziehen. Und was die dann mit den Daten der Kunden anfangen, wollen wir uns gar nicht vorstellen.
Eigentlich gehört den Kunden von den einzelnen Shops klar mitgeteilt, welche Informationen hinterlegt werden. Doch in den meisten Nutzungsbedingungen bzw. Datenschutzbestimmungen findet sich bisher nur der Hinweis auf die Verwendung der digitalen Wasserzeichen aber kein Hinweis darauf, welche Daten gespeichert werden. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vorher direkt bei dem Onlineshop nach.
Hier müssen einige Shops unserer Meinung nach noch nachbessern

Wer also von DRM-geschützter Musik und Hörbüchern auf die Ware mit dem digitalen Wasserzeichen umsteigen möchte, sollte sich vorher gut informieren und die so erworbene Ware gut im Auge behalten.

Wer jetzt gerade zur Weihnachtszeit ein Hörbuch oder ein Musikalbum verschenken möchte, kann auf Gutscheine zurückgreifen, die die meisten Shops anbieten.

Wem das zu unsicher oder kompliziert ist bzw. wer gerne Alben und Hörbücher auch mal an gute Freunde mit gutem Gewissen verleihen oder nach dem Gebrauch weiterverkaufen möchte, greift wie bisher zu der altbewährten CD.

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3 Antworten zu Digitale Wasserzeichen in Audiofiles

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