Volksbank Stuttgart läßt sich nicht „anscheißen“: Mit Videoüberwachung Kundin ermittelt – Update 2

Sind Sie schon einmal in einen Hundehaufen getreten?
Kommt vor. Und wenn sie ein Ladengeschäft betreiben, werden sie auch schon Kunden gehabt haben, denen das auch schon passiert ist und die dann den Dreck in ihr Geschäft geschleppt haben. Das könnte man unter allgemeines Risiko laufen lassen – wenn man nicht die Volksbank Stuttgart ist.

Diese hat eine Kundin, deren dreieinhalb jährige Tochter versehentlich Hundedreck in eine Filiale in Degerloch geschleppt und ihn auf dem Steinboden verteilt hatte, per Videoüberwachung identifiziert und ihr eine Rechnung geschrieben.

„Sehr geehrte Frau (Name entfernt), aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen.“

52,26 EUR soll nun die 34 jährige Mutter zweier Kinder der Bank überweisen. Bei der Kundin kommt das Verhalten der Bank nicht gerade gut an. „Kundenunfreundlich“ und „kleinliches Verhalten“ sind da noch milde Umschreibungen.

Neben dem recht ungewöhnlichem Verhalten der Bank ihrer Kundin gegenüber, kommt nun noch ein rechtlicher Aspekt zum Tragen.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium des Landes hegt Zweifel daran, dass in diesem Fall die Daten der Videoüberwachung für die Ermittlung der Kundin hätten verwendet und die Kundendaten hätten durchgesehen werden dürfen.

Die Bank sieht kein Problem in ihrem Vorgehen.

Der Vorwurf, wenig kundenfreundlich und kleinlich reagiert zu haben, sei aber nicht nachvollziehbar. Immerhin sei in dem Brief ein persönlicher Ansprechpartner genannt, den die Kundin hätte anrufen können.

Tja, ein Fuffi für einen Haufen Hundedreck. Da sage mir nochmal einer, mit Scheiße könne man kein Geld machen.

Update:
Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll es sich laut einer Sprecherin der Bank bei der Verunreinigung nicht um die Exkremente eines Hundes gehandelt haben. Vielmehr soll sich das Kind selbst in der Bank erleichtert haben.

Nun darf man sich die Frage stellen, wer hier unüberlegter gehandelt hat:
Die Bank, die wegen so einem Scheiß evtl. gegen datenschutzrechliche Bestimmungen verstoßen und sich dadurch nun einer offiziellen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz eingehandelt hat?
Oder die Mutter, die evtl. mit einer angeblichen Hundehaufenstory versucht hat, von dem Missgeschick ihres Kindes abzulenken? Die anfängliche angeblich falsche Berichterstattung ging die letzten zwei Tage durch Zeitung, Radio und diverse Blogs und wird dem Ansehen der Bankfiliale nicht förderlich gewesen sein.

Update 2:
Nach einem Bericht auf Heise scheißt verzichtet nun die Volksbank auf die Kostenerstattung für die Reinígung.
Zitat aus der Pressemitteilung:

„Wir bedauern den Vorfall sehr“ – so Rainer Kattinger, Vorstandssprecher der Bank. Um den Fall beizulegen, werde die Bitte um Erstattung der Reinigungskosten zurückgezogen.

Das nenne ich eine saubere Lösung. Nur wer zieht nun die negative Berichterstattung über den Vorfall zurück?

Quellen:
Videoüberwachung: Stuttgarter Volksbank sucht gütliche Einigung im „Haufen-Streit“
(heise online, vom 6.2.2008)
Datenschützer nehmen Geldinstitut ins Visier
(Stuttgarter Nachrichten, vom 5.2.2008)
Mit Videoüberwachung nach Kundin gefahndet
(Stuttgarter Zeitung, vom 4.2.2008)
Bank sucht per Videoüberwachung nach Kundin
(SWR.de, vom 4.2.2008)

via
RA-BLOG

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5 Antworten zu Volksbank Stuttgart läßt sich nicht „anscheißen“: Mit Videoüberwachung Kundin ermittelt – Update 2

  1. A.J. sagt:

    Lustig wäre für die Bank, wenn die Frau noch eine Verwandte von Max von Freundeskreis wäre. Dann können sie sich vielleicht bald noch auf die Publicity freuen, in ein paar Zeilen eines Liedes erwähnt zu werden 😉

    Cool finde ich die Ausrede der Bank, warum noch nicht auf das Schreiben der Aufsichtsbehörde für Datenschutz geantwortet wurde. „weil die beiden zuständigen Mitarbeiter für Datenschutz und die Instandhaltung der Räume im Faschingsurlaub seien“. Ja ne, is klar. Is ja nur ne Bank und da dürfen wichtige Amtsträger gleichzeitig Urlaub machen. Sprich der Verantwortliche und der Vertreter für Datenschutz…

  2. C.J. sagt:

    Die Forderung entbehrt sowieso jeder rechtlichen Grundlage. Nach dem Gesetz muss die Mutter nicht für den Schaden aufkommen, den ihre 3 1/2 Jahre alte Tochter verursacht hat.

  3. tja, willkommen in der überwachungsweld. das war nur der anfang, das wird immer mehr werden, man sieht ja das für die bank das völlig ok ist.

  4. A.J. sagt:

    Tja, wegen so einem „Scheiß“ darf die Bank jetzt die „Rechnung“ zahlen 😉
    Egal wer letztlich die „Verunreinigung“ wie wann wo verursacht hat, die Bank war in der Presse und die erste Meldung war einfach „scheiße“.
    So oder so, die Bank ist der Verlierer bei der Sache.
    Wie sagt der Schwabe so schön, das hat halt „a Gschmäckl“.

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