Vibrator, Kondome, Gleitmittel von der Steuer absetzen

Wirklich wahr, man kann String-Tangas, Reizwäsche, Gleitmittel, Kondome und Vibratoren von der Steuer absetzen.
Auch wer zuhause ein „Arbeitszimmer“ für das älteste Gewerbe der Welt betreibt, kann diese Kosten bei der Steuer geltend machen.

Bevor ihr jetzt aber alle anfangt, die Quittungen für diese Sachen rauszusuchen, es gibt dabei einen Haken.
Voraussetzung dafür ist, daß man in Australien lebt, in der Sexindustrie arbeitet und diese Mittel dem Einkommenserwerb dienen.

Quelle: Mannheimer Morgen vom 6. Mai

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