Weblogs und die (Schleich-)Werbung

Eigentlich wollte ich nichts zu dem Thema „Werbung in Weblogs“ schreiben, da es mir einfach zu trivial erschien. Sollen die Leute doch mit ihren Blogs machen was sie wollen.
Doch einige Artikel, Widersprüche, E-Mails und Recherchen später, gebe ich nun doch mal öffentlich meinen Senf zu diesem Thema dazu.

Die Kernfrage lautet: Gehört Werbung in Weblogs? Und wenn ja, in welcher Form ist sie noch vertretbar – in welcher nicht? Und was ist so besonderes an Adical? Und was haben/halten einige Blogs von Schleichwerbung?
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Meine Meldung des Tages

Heute morgen lass ich eine Meldung im tecchannel über Abstürze in Word 2007 und wie Microsoft diese erklärt:

Sie fügte angeblich an, dass die Abstürze kein Sicherheits-Problem, sondern ein Feature sei. Sollte Word 2007 nicht mehr wissen, was es mit einem „komischen“ Word-Dokument anfangen soll, stürzt es laut Microsoft einfach ab. Aber das sei nicht schlimm, Anwender könnten ja die Applikation neu starten.

Die Jungs von Microsoft sind wirklich cool ! Ich sollte mal darüber nachdenken, diese Ausrede in mein eigenes Repertoire aufzunehmen – it´s not a bug, it´s a feature….

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„..spreche ich mit dem zuständigen Mitarbeiter für..“

Wer kennt das nicht, diese ungewünschten, total schlecht terminierten Anrufe während der Arbeit, die meist beginnen mit dem Satz „Guten Tag, mein Name ist **GRUSCHEL…UNVERSTÄNDLiCH** von der Firma **FIRMA WER?**, spreche ich mit dem zuständigen Mitarbeiter für %PLATZHALTER% in Ihrem Unternehmen ?“ Weiterlesen

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Lammspieß vom 1.4.2007

Auszug aus der Wochenkarte (9.4. bis 13.4.2007) eines Stuttgarter Restaurants:

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Mütterstreit um Pumuckls Freundin

Die beiden Pumuckl-Mütter, die Pumuckl-Erfinderin Ellis Kraut und die Zeichnerin Barbara Johnson streiten sich mal wieder wegen Pumuckl vor Gericht.

Pumucklfreundin

Ging es bisher noch um die Urheberrechte, so streiten sich die beiden dieses mal darum, ob Pumuckl eine Freundin an seine Seite bekommt oder nicht.

Die Zeichnerin Barbara Johnson plädiert vor Gericht, „Der Kobold habe es nach 43 Jahren Unfug verdient, eine Freundin zu bekommen.„. Sogar eine Heirat soll es geben.

Die Pumuckl-Erfinderin Ellis Kraut sieht darin jedoch ihre Urheberrechte verletzt.

Die Streitigkeiten vor Gericht sind nichts Neues zwischen den beiden Pumuckl-Müttern.
Pumuckl gibt es seit 1961. Waren es anfangs noch Hörspiele, verlieh die Zeichnerin Barbara Johnson dem kleinen Kobold 1978 das typische Aussehen: Rote Haare, große Füsse, große Hände und abstehende Ohren.
1979 wurde Pumuckl dann gar verfilmt und Merchandising Produkte für die wachsende Fangemeinde produziert. Das Zeichnen übernahm Brian Bagnall, der Schwiegersohn von Ellis Kraut. Barbara Johnson hatte ab sofort keinen Einfluss mehr auf die Weiterentwicklung der Figur.

Daher prozessierte Barbara Johnson und erstritt Ende 2003 vor dem OLG München, dass sie zukünftig als erste Zeichnerin als Urheberin der grafischen Vorlage genannt werden muss.

In dem aktuellen Rechtstreit muss nun das LG München entscheiden, ob Pumuckl eine Freundin haben darf oder nicht.
Gut, dass es dieses mal um etwas Wichtiges geht.

Klabauter, klabauter!

Quellen:
„Neuer Streit der Pumuckl-«Mütter»“ (BigFM News vom 10.4.2007)
„Streit der Pumuckl-Mütter“ (sueddeutsche.de vom 24.07.2003)
„Erste „Pumuckl“ Zeichnerin muss genannt werden“ („OLG München, Urteil vom 04. September 2003, AZ: 29 U 4743/03“ bei aufrecht.de)
Wikipedia-Artikel „Meister Eder und sein Pumuckl“

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Verlosung: 3 x 1 Prepaidkarten von E-Plus inkl. je 25 EUR Gesprächsguthaben – Update3: And The Winner Are…

Wir verlosen 3 x je 1 Free & Easy Prepaidkarten von E-Plus mit je 10 EUR Guthaben und zusätzlich je einer 15 EUR Aufladekarte.

Update vom 8.5.2007: Die Gewinner sind:
– Frau A. Göddertz aus Neuss
– Herr R. Suhr aus Schriesheim
– Herr J. Weigel aus Neuss
Die E-Plus Prepaid- und Guthabenkarten sind auf dem Postweg zu den Gewinnern.

Update vom 13.4.2007: Die Gewinner/-innen wurden nach dem Zufallsverfahren ausgelost und von uns angeschrieben. Sobald wir die benötigen Angaben aller Gewinner/-innen erhalten und haben, werden wir die Glücklichen, wie in Punkt 10. (s.u.) erwähnt, veröffentlichen.

Update vom 10.4.2007: Der Teilnahmeschluss ist abgelaufen!

Teilnahmeschluss ist Montag, der 9. April 2007, 24 Uhr.

Teilnahmebedingungen und Informationen zum Ablauf der Verlosung:
1.) Teilnehmen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet.
2.) Jede Person kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen. Mehrfachteilnahmen führen zum Ausschluss.
3.) Teilnahmeschluss ist Montag, der 9. April 2007, 24 Uhr.
4.) E-Mails, die nach dem Teilnahmeschluss eintreffen, nehmen nicht an der Verlosung teil.
5.) Zur Teilnahme genügt eine gültige E-Mail Adresse. Als Betreff muss „PREPAID“ angegeben werden. Der E-Mail Text muss den Vor- und Zunamen der teilnehmenden Person beinhalten.
6.) Die Gewinner werden nach der Verlosung am Dienstag, den 10. April 2007 per E-Mail von uns benachrichtigt.
7.) Der Versand und das Freischalten der Prepaid Karten erfolgt direkt durch E-Plus.
Daher benötigen wir von den Gewinnern eine Kopie des Personalausweises, welchen wir direkt an E-Plus weiter reichen.
Diese Kopie kann uns in Papierform auf dem Postweg oder eingescannt in digitaler Form per E-Mail zugeschickt werden.
8.) Die Adressdaten auf der Ausweiskopie muss die aktuelle Adresse sein, da an diese der Gewinn verschickt wird.
9.) Nach Abwicklung der Verlosung werden die Personalausweiskopien bei uns wieder gelöscht bzw. vernichtet.
10.) Die Gewinner werden nach Auslosung in folgender Form in diesem Weblog veröffentlicht:
Herr/Frau gekürzter Vorname Nachname aus Wohnort.
Beispiel: Frau H. Ehrenberg aus München.
11.) Werden falsche Angaben gemacht oder erfüllt die teilnehmende Person nicht die oben genannten Rahmenbedingungen, wird die Person von der Verlosung ausgeschlossen.
12.) Weiter Informationen zu dem Tarif Free & Easy von E-Plus, zu den AGBs, den Datenschutzerklärungen usw. können direkt der Homepage von E-Plus entnommen werden.

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Nach 52 Tequila ins Koma – 16-Jähriger ist nun verstorben

Der 16-Jährige, der sich vor ca. 5 Wochen mit Hilfe von 52 Tequila ins Koma befördert hat, ist vorletzte Nacht verstorben.

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Ich Link Dich! (04/2007)

BenQ: über 500 Millionen EUR vor der Pleite nach Taiwan verschoben?
(Süddeutsche Zeitung vom 21.3.2007)

Die Top 10 der beliebtesten Business Blog Irrtümer:
Irrtum 1: Weblogs funktionieren ohne Spielregeln.
Irrtum 2: Weblogs kommunizieren wie im realen Leben.
Irrtum 3: Weblogs kann man nebenbei betreiben.
Irrtum 4: Weblogs schreiben kann jeder gleich gut.
Irrtum 5: Weblogs ziehen Kunden von Hause aus an.
Irrtum 6: Weblogs vermarkten sich selbst.
Irrtum 7: Weblogs haben den Google-Magneten bereits eingebaut.
Irrtum 8: Weblogs funktionieren auch ohne Authentizität.
Irrtum 9. Weblogs kann man Kommunikation kontrollieren.
Irrtum 10: Kostenfreie Weblog-Lösungen sind die Besten.
(Jörg Petermann bei IT Frontal)

Per Anhalter durchs Web 2.0
(Spreeblick vom 13.3.2007)

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BGH nimmt Forenbetreiber für ehrverletzende Beiträge Dritter in die Pflicht

Der BGH (Urteil vom 27. März 2007 – VI ZR 101/06) hatte zu entscheiden, ob ein Forenbetreiber für ehrverletzende Beiträge eines Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn dem Verletzten die Identität des Dritten bekannt ist.

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.“

Entgegen einiger eigensinniger Rechtssprechungen aus dem hanseatischen Raum spricht der BGH dem Forenbetreiber die Verantwortung erst nach Kenntnisnahme der ehrverletzenden Beiträge zu.

Quelle:„Pressemitteilung des BGH Nr. 39/07“

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Um Zwei war’s Drei …

… und die Nacht war viel zu schnell vorbei!

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