134014 Mitzeichner finden kein Gehör – und wir sind selber schuld

Einhundertvierundreissigtausendundvierzehn Menschen haben die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ gezeichnet.
Ein neuer Rekord – doch geholfen hat es am Ende nichts.

Doch wer ist Schuld an diesem Schlamassel?
Es ist leicht, die Schuld auf die SPD zu schieben. Die Partei, die immer mehr einem Wackeldackel auf der Hutablage einer CDU-Karosse gleicht, hat mit ihrem „Kurs“ nicht wirklich überrascht.
Ist dann die CDU schuld? Eine Partei mit einer Kanzlerin, groß geworden in einem Unrechtsstaat?
Oder ist es Frau von der Leyen? Eine Familienministerin, die etwas geschafft hat, wovon ein Innenminister nur träumen kann?
Oder sind es die immer wieder „gleichgeschalteten“ Medien, die das Thema bisher nicht wirklich aufgegriffen haben?

NEIN!

Schuld an dem Ganzen sind wir selbst.

Wir die Wähler!
Wir haben als Wähler diese Regierung gewählt und werden dies bei der nächsten Wahl so oder so ähnlich wieder tun.
Datenvorratshaltung, unzureichende Gesetze zum Schutz unserer persönlichen Daten, Wohnraumüberwachung usw. haben uns noch immer nicht zum Umdenken bewegt.

Wir die Bürger!
Wir die Bürger haben den Politikern nicht deutlich genug gezeigt, dass es Grenzen gibt. Anders lässt es sich nicht erklären, dass auf Demonstrationen gegen immer schärfere Gesetze zu unserer Überwachung keine „Sau“ mehr hingeht.

Wir die Internet-Schreiber!
Anstatt sich zu solidarisieren, haben sich manche teilweise lieber gegeneinander gestellt, als miteinander zu versuchen, etwas zu bewegen.
Sätze wie „Im Übrigen mag ich es überhaupt nicht, wenn eine kleine Arbeitsgruppe im Namen aller spricht.“ sind mehr als bezeichnend.

Wir alle tragen selber die Schuld an dem neuen Gesetz.
Jetzt werden wir auch damit leben müssen.

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T-Home Wartearbeiten

Wer sich für VDSL Interessiert, kann den Ausbaustatus anhand einer Landkarte prüfen.
Dazu gereichen Straße, Hausnummer und Ortschaft. Gerade für NICHT-Telekom-Kunden eine praktische Angelegenheit, da mangels Telekom-Telefonnummer die Verfügbarkeitsprüfung über eine Telefonnummer gerne fehlschlägt und daher immer die Rufnummer der armen Nachbarn herhalten muss.
Der Umstand, dass VDSL demnächst (ab dem 15. Juni) auch OHNE Zwangsehe mit einem Entertainmentpaket zu haben sein soll, macht einen Umstieg noch verlockender.

Doch was tun, wenn VDSL am Wohnsitz nicht verfügbar ist? Dafür bietet der Dienst die Möglichkeit an, sich in eine Interessentenliste einzutragen.

vdslinteressentenliste

Eine feine Sache – zumindest theoretisch.
Denn seit Tagen erhalte ich die Meldung „Wegen Wartungsarbeiten ist diese Anwendung leider vorübergehend nicht verfügbar“.

thomewartungsarbeiten

So werden aus „Wartungsarbeiten“ letztendlich „Wartearbeiten“. Doch aus einem NICHT-Kunden wird so wohl kaum ein Kunde.

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Qualitätsjournalismus

RTL-Reporter klauen Müll RTL aktuell: „Wieviel verrät Ihr Müll über Sie?“

„Unentwegt finden wir ganz private Dokumente: Aktuelle Kontoauszüge, aber auch Arzneiverpackungen von Blutdrucksenker und Hämorrhoidensalbe.“

Komplette Sendung auf RTL NOW: RTL extra vom 4.5.2009

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Details zu Firmware Updates für Nokia Handy

Wer mehr Informationen, z.B. ein ChangeLog zu Firmware Updates für Nokia Handys wissen möchte, sollte sich diese Seite mal genauer anschauen.

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der Duke ist tot !?

Schenkt man den Gerüchten und halb-offiziellen Informationen im offiziellen Forum von 3DRealms glauben, ist es aus mit dem Duke. 3DRealms scheint das Geld ausgegangen zu sein – die Entwicklerpforten wurden geschlossen.
Damit hat eine 12 Jahre andauerndes Warten und Bangen auf den Nachfolger Duke Nukem Forever anscheinend ein jähes Ende gefunden.
Jetzt können wir nur noch hoffen, dass sich ein Käufer für die Überreste interessiert und dem Duke neues Leben einhaucht.
In diesem Sinne – „Hail to the King Baby !“

Quellen:
„Bye-bye Duke Nukem Forever: 3DRealms ist pleite“ (Chip Online vom 07.05.2009)
Duke-Nukem-Väter machen dicht! (Krawall vom 07.05.2009)

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Online-Petition gegen Internetsperre

Gegen den Gesetzentwurf zum „Sperren“ von Zugriffen auf Webseiten mit Kinderpornographischen Inhalten, regt sich Widerstand.

Eine Dame mit Namen Franziska Heine hat eine Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingereicht.

„Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt.“

Weiter heißt es, dass das geplante Vorgehen undurchsichtig und unkontrollierbar und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit in Gefahr sei.

Bisher haben über 7500 Menschen die Petition mitgezeichnet. 50.000 müssen es werden, damit unsere Politiker in einer öffentlichen Ausschusssitzung der Angelegenheit Gehör schenken.

Anmerkung:
Auf die Schnelle habe ich nichts über Frau Heine gefunden. Wer Näheres über die Initiatorin weiß, schreibt mir doch bitte eine Mail.
Danke.

Via Reizzentrum

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Erneute Panne in der Amazon-Artikelsuche?

Vor einigen Tagen kamen Zensurvorwürfe gegen Amazon auf, weil tausende Buchtitel von homosexuellen Autoren nicht mehr auf den Bestsellerlisten des Online-Buchhändlers auftauchten. Amazon sprach von einer „Panne im System“ und bereinigte den Fehler.

Nun scheint eine neue „Panne im System“ für verwirrende Suchergebnisse zu sorgen. Sucht man z.B. nach „PC vernetzen“ so besetzen die ersten Plätze des Suchergebnisses Bücher mit den Titel:
– „Onanieren für Profis: Der Ratgeber für Männer, von dem die Welt spricht“
– „Kraft zum Scheissen: Die 12 Mantras des Scheißens“
– „Prostata Massage – Der männliche G-Punkt“
– „Fisting Sachbuch: Vorsicht, Verantwortung und Vertrauen“

amazonsuche

Erst auf Platz 10 taucht die Literatur „PCs vernetzen mit Windows Vista“ auf – gleich gefolgt von dem Titel „Bites“, einem „Bilderbuch“ über das männliche Geschlechtsteil und dem Buch „Das Arschbuch: Tuning für deine Kiste“.

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Do You Like Fish Sticks?

Den Song „Gay Fish“ gibt es auch als Long Version als MP3 legal zum Herunterladen.

Und wer nicht weiß, um was es geht, schaut sich die aktuelle Southpark Folge „Fishsticks“ einfach an.

Wer zu faul ist keine Zeit hat, sich das ganze Video anzusehen, zieht sich das hier rein:

Armer Kanye West. 😉

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Amoklauf in Landshuter Landgericht: Sportschütze richtet Blutbad an

Der 60 jährige Rentner Franz Josef N. begann Dienstag dieser Woche seinen letzten Tag in seinem Leben mit dem Verfassen eines Abschiedsbriefs.
Darin heißt es u.a.

„Heute ist wohl mein letzter Morgen. Ich fühle mich nicht als Mörder, wenn es passiert. Ich werde diese Menschen für den jahrzehnte langen Terror bestrafen und einhalt gebieten. Ich zahle dafür den höchsten Preis: mit meinem Leben. So geht es nicht mehr weiter. Wenn man Angst vor der Post haben muß, da fast täglich Anwalts- Gerichts oder Post von der Staatsanwaltschaft kommt. Und wir haben niemals etwas unrechtes getan. Nur weil es denen Freude macht uns zu terrorisieren …“.

Dann begab er sich Richtung Landshuter Landgericht. In seiner Tasche ein Revolver des Herstellers Smith & Wesson. Nach Angaben des Stern soll es sich um ein Kaliber 3.57 Magnum gehandelt haben.
Bei dem Verfahren gegen Franz-Josef N. ging es um Erbstreitigkeiten und ca. 100.000 EUR.
Kurz nach 10 Uhr, in einer Verhandlungspause vor dem Gerichtssaal, zieht Franz-Josef N. seine Waffe. Es fallen sechs Schüsse. Eine seiner Schwägerinnen wird tödlich getroffen, eine zweite und ein Anwalt werden verletzt. Der Schütze richtet sich kurz danach selbst.

Der Täter war Sportschütze – die Waffe eine großkalibrige 3.57 Magnum Weiterlesen

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GEZ zieht Gebühren bei ehemaligen DDR-Einwohnern für 13 Jahre Schwarzsehen ein

Seit 1976 ist für den Einzug der Rundfunkgebühren die GEZ zuständig. Als Basis dient dafür der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. In diesem sind unter anderem festgelegt, für welche Geräte eine Gebührenpflicht besteht, welche Ausnahmeregelungen existieren und wann die Ansprüche verjähren.

Regelmäßige Anpassungen dieses Vertrags sorgen gerne mal für Unmut unter den Gebührenzahlern. Erst recht dann, wenn im Amtsdeutsch über indirekte Negation zusätzliche Gebühren eingezogen werden sollen.

Diesen Unmut durfte diese Tage auch einer unserer Leser Ulf E. zu spüren bekommen.

In einem Schreiben teilte die GEZ ihm letzten Monat mit, dass er für 13 Jahre „Schwarzsehen“ Gebühren von fast 600 EUR nachzuzahlen habe. Mit Verzugszinsen summiert sich der Betrag auf über 2000 EUR.
Die GEZ begründet ihren Anspruch auf eine jüngste Ergänzung des Rundfunkgebührenstaats- vertrags, die indirekt auf die Verjährung der Gebührenpflicht eingeht.

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In dem Schreiben, welches uns vorliegt, heißt es dazu:

Nach diesem [Rundfunkgebührenstaatsvertrag Anm. der Red.] regelt der § 4 (8) die nachträgliche Rundfunkgebührenpflicht für ehemalige Einwohner der früheren DDR.
„Die in § 4 (4) genannte Verjährung findet nur Anwendung für Gebührenpflichtige die zum 1.1.1989 Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren.“

Will heißen: Wer vor dem Fall der Mauer zum 1.1.1989 noch Bürger der DDR war, darf für 13 Jahre Schwarzsehen GEZ Gebühren nachzahlen, da auf ihn die Verjährungsklausel nun nicht mehr zutrifft.
Bei damals 19 Millionen DDR Bürgern und geschätzten 4 Millionen Haushalte dürfte da eine Menge zusammenkommen. Selbst wenn nur jeder 4. Haushalt ein Empfangsgerät besaß, so könnte dieser Schachzug schlappe 2 Milliarden EUR in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen spülen. In Zeiten von zurückgehenden Werbebudgets aufgrund der Weltwirtschaftskrise ist dies sicherlich kein unwillkommener Geldregen.

Veröffentlicht unter lirpa lirpa | 3 Kommentare