Vodafone verheizt Bloggerin

Kaum zwinkert man einen „Moment“, entgeht einem fast der nächste Griff ins Klo einer von Anfang an zum Scheitern verurteilten PR-Kampagne.

Aber gehen wir mal etwas in der Zeit zurück.

Anfang/Mitte 2008 hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Notebook-Hersteller zum Thema Netbooks.
Interessant deswegen, weil dieser Hersteller sich Gedanken darüber machte, wie man die Bloggerszene am besten bei der Vermarktung des geplanten neuen Netbook-Modells mit ins Boot bekäme.

Was Vodafone gerade an Gegenwind abbekommt, und das trotz oder wegen) der angeblichen meinungsführenden Blogs aus dem Adnation Netzwerk, übertrifft noch alle Befürchtungen und Erwartungen, die mir damals bei der Frage durch den Kopf schossen.

Der aktuelle Höhepunkt ist der Abschied der angeblich so bekannten Bloggerin Schnutinger/Hamelmann.
Angeblich bekannt daher, weil sie unterm Strich bis vor kurzem recht unbekannt war. Doch da unbekannte Märtyrer nicht den Helden- sondern den einsamen Tod sterben, wird sie mal schnell zu einer bekannten Bloggerin benannt. Aber das nur am Rande.

Das Tragische daran ist, dass man die Dame verheizt hat und sie merkt es anscheinend noch nicht einmal.
Die Werbebranche frisst die Ehrlichen und spuckt die Genügsamen unverdaut wieder aus.

Der erste Fehler von Frau Hamelmann war, kein Geld zu nehmen. Wer Werbung macht, nimmt dafür Geld. Möglichst viel. Je teurer man ist, desto dicker ist am Ende das eigene Fell, das man hat, um gegen den Druck der Öffentlichkeit stand zu halten. Denn wenn man das erste Mal aus der Masse heraustritt und dafür auch noch „kein Geld“ nimmt, sind die Neider, der Pöbel und die Krümelsucher nicht weit.

Der zweite Fehler war wohl, dass niemand der Dame gesagt hat, dass Ehrlichkeit und Offenheit in der Werbung nicht belohnt werden. Werbung baut auf Schein, Lug und Trug auf. Immer und ausnahmslos. Denn Täuschen und Ablenken ist das Ziel von Werbung. Wer Werbung macht, muss in der Lage sein, Widersprüchliches immer und immer wieder so von sich zu geben, dass es Kritiker müde werden lässt, weiter nachzuhaken. Wer Werbung macht, sollte sich im Klaren darüber sein, dass das, was man da in den Händen hält und was einem die Werbeagentur vor dem Shot über das Produkt erzählt hat, nicht einmal ein kleiner Teil der Wahrheit ist.

Und der dritte Fehler war, dass die Dame versucht hat, sich zu rechtfertigen. Und das auch noch auf fremden Plattformen, wo sie nicht das Steuer in der Hand hat.

Schade ist nur, dass am Ende eine Bloggerin auf der Strecke bleibt.
Bloggen bedeutet immer, viel von sich persönlich der Öffentlichkeit preis zu geben. Dazu braucht es Überwindung, Mut und Freude am Bloggen. Dies hat sich sich nehmen lassen. Da ist sie selber nicht ganz unschuldig daran.
Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, dran zu bleiben. So viel Aufmerksamkeit wie dieser Tage bekommt die Dame vielleicht nie wieder. So würde sie zumindest für ihr Blog und ihre anderen Projekte die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Das wäre dann wenigstens ein kleiner Trost für all den Ärger.

Aber zurück zu dem Notebook-Hersteller und seinem Anliegen, sein damals geplantes Produkt mit Hilfe von Bloggern zu bewerben.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein kurzer und kostenloser Rat war: Aufpassen! So eine Kampagne kann schnell nach hinten losgehen und ist unberechenbar. Am Ende sah der Hersteller von seiner Idee ab und warb auf klassischem Wege für sein Produkt.

Bei der klassischen Werbung hätte Vodafone auch bleiben sollen. Wer auch immer Vodafone bei der aktuellen Kampagne beraten hat, hat seinem Auftraggeber einen Bärendienst erwiesen.
Wer berät Vodafone eigentlich nochmal?

Apropos Bärendienst. Dem vor sich hin dümpelnden Werbenetzwerk Adnation dürfte dieses Theater auch mehr schaden als nützen. Aber keine Sorge. Der nächste Werbekunde, dem Menschen- und Grundrechte nicht so wichtig sind, wird schon auftauchen. Das scheint langsam ein fester Bestandteil der Strategie der Adnation-Macher zu werden. Warum auch nicht? Geld und Moral haben sich bekanntlich ja noch nie vertragen.

Weiterführende Linis:
PRevanchisten und die Erfindung des Mobs
(Don Alphonso in der Blogbar mit einer Chronologie vom 22.07.2009)
frau schnutinger macht PR
(wirres.net vom 20., 21. und 22.07.2009)
Lobo, Schnutinger und lernen aus der Vergangenheit
(Ein ganz anderer Ansatz verfolgt der Kollege vom Reizzentrum, vom 22.07.2009)

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Mercedes Benz Mixed Tape 27

Mercedes Benz hat wieder eine neue Compilation ihrer Reihe Mixed Tape veröffentlicht.
Mercedes Benz Mixed Tape 27 behandelt dieses mal das Thema Lovesongs.

Hier gehts zum Download…

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Durchbruch bei Blogvermarktung

Seit es Weblogs gibt, versuchen sich viele Blogger darin, mit ihren Werken das große Geld zu verdienen.

Doch trotz Adnation, diversen Bloggertreffen wie die jährliche re:publica, Konferenzen, Stammtische usw., wo den Bloggern gerne der baldige Reichtum in ihren Hosentaschen in Aussicht gestellt wurde, haben bisher nur wenige wirklich Geld mit dem Bloggen verdient. Einmal von den Machern und Veranstaltern solcher Workshops abgesehen, die das Ziel dank der Eintrittsgeldern der Blogger schon erreicht haben, mit Weblogs Geld zu verdienen (auch wenn es nicht ihre eigenen sind) sind es dann ausgerechnet Blogger wie Robert Basic, die erfolgreich die Kohle scheffelten. Doch gerade die haben mit Adnation und Co. nix am Hut.

Doch aus vertraulicher Quelle wurden uns nun Unterlagen zugespielt. die den Durchbruch für alle diese Blogger bedeuten wird.
Laut unserem Informanten sollte diese Vermarktungsidee erst auf der re:publica ’10 der armen breiten Bloggeröffentlichkeit vorgestellt werden.
Doch warum erst morgen Geld verdienen, wenn man es schon heute tun kann?

Laut den Grafiken, die uns zugespielt wurden, basiert das Prinzip auf der derzeitigen Werbekampagne von Sascha Lobo für Vodafone:

original

Wie, werden Sie nun denken, kann jeder Blogger damit nun auch vom Reichtum beglückt werden?

Die Vorlagen, die wir erhalten haben, zeigen die simple und dadurch überzeugende Idee. Man schneidet den Kopf aus und fügt das eigene Konterfei ein.

lobofone

Das eigentliche Geheimnis dieser erfolgreichen Geschäftsidee liegt jedoch ganz woanders. Dank dieses Geheimnisses, was eigentlich jedem bisher direkt in die Augen sprang, aber niemand erkennen konnte, funktioniert die Idee nicht nur mit einem Mobilfunkanbieter.
Aus den uns zugespielten Unterlagen zeigt das Beispiel „T“ wie transportabel diese Werbeidee ist.

te

Können Sie es erkennen? Die Beispiele „EPLUMS“ und „H2O2“ sollten auch den letzten Zweifler von diesem Erfolgskonzept überzeugen.

epl

h2o2

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Vorbestellung Windows 7 Home Premium

Ja heute ist war der Tag, an dem man Windows 7 Home Premium für 49,99 EURO vorbestellen konnte.

Wie zu erwarten, war der Ansturm auf eine so vergünstigte Windows Version sehr hoch. Bei Amazon war das verfügbare Kontingent wohl in weniger als 5 Minuten ausverkauft, abgesehen davon, dass die Server dort in die Knie gingen. Die Leute lassen diesbezüglich ihren Frust gerade in den Kommentaren dort freien lauf.
Um 09:30 waren bei Alternate noch 57% verfügbar und in den Warenkorb hat es das Produkt auch noch geschafft. Aber das Anmelden und Bestellen selbst war dann nicht mehr möglich, zumindest mir ist es nicht gelungen.
Ich fühlte mich heute in die Zeit zurückversetzt, als noch Schlangen von willigen Käufern vor den Aldi-Filialen standen, um einen der „Schnäppchen“-PCs zu ergattern.

* UPDATE * 16.07.2009
Amazon wurde anscheinend lediglich mit einen Kontingent von 1500 Exemplaren von Microsoft bedacht. Da wundert es mich nicht, dass es nach 9 Minuten schon vorbei war. Näheres gibts bei Golem und Heise.

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Deutsche Blogs: Geld versus Grundrechte

Man mag über Werbung in Weblogs denken was man will. Und man mag auch über Adnation denken, was man möchte. Doch manche Kombination von Bloginhalten und Werbung über Adnation passen einfach nicht zusammen.

Die Liste der Weblogs, die derzeit im Adnation Netzwerk eingebunden sind, hat sich sichtbar vergrößert.
Einige dieser Blogs haben in den letzten Wochen wiederholt das von unserer Familienministerin initiierte Zugangserschwernisgesetz, welches nun vom Bundesrat durchgewunken wurde, scharf kritisiert.
Bei dem Zugangserschwernisgesetz handelt es sich um ein Gesetz, mit welchem die großen deutschen Internetprovider verpflichtet werden, anhand von Filterlisten Zugriffe auf Webseiten zu sperren, die Kinderpornographisches Material zu beinhalten scheinen.

Dieses Gesetz steht im Verdacht, in der vorliegenden Form gegen das Grundgesetz zu verstoßen und wird von Juristen sehr kritisch betrachtet.
Die betroffenen Provider haben damals unterschiedlich reagiert. Wie netzpolitik.org berichtet, ist Vodafone/Arcor

der einzige Provider, der die Pläne von Ursula von der Leyen offen unterstützt

Meist haben Blogbetreiber wenig oder gar keinen Einfluss darauf, wer die „vermieteten“ Flächen in ihren Blogs für Werbung nutzt.
Bei Adnation ist das jedoch anders. So wurde es schon oft genug kommuniziert, dass hier die Blogbetreiber, zumindest bei heiklen Werbepartnern, vorher gefragt werden und „Nein“ sagen können. So war dies zumindest bei der umstrittenen Yahoo-Werbung vor zwei Jahren.

Und so wird es auch dieser Tage mit der Vodafone-Werbung gewesen sein. Denn zumindest zwei im Adnation-Netzwerk gelisteten Blogs, netzpolitik.org und wirres.net, haben der Versuchung widerstehen können.

Nun kann man meines Erachtens nicht alle Adnation-Blogs über einen Kamm scheren. Rein kommerzielle Auftritte oder Seiten, auf denen das Zugangserschwernisgesetz gar kein Thema waren, sehe ich hier weniger in der Zwangslage, sich evtl. rechtfertigen zu müssen.

Aber die üblichen Verdächtigen sind wieder mal die Dauernörgler am politischen System Deutschlands, die sich trotz mit Werbung vollgeballerten Webseiten immer noch als rein private Weblogs ausgeben (mancher auch gerne ohne Steuernummer – man wird schon wissen warum).
Diese Blogbetreiber werden sich auch dieses mal wieder in einzelnen rechtfertigenden Beiträgen „Nicht rechtfertigen wollen“.
Warum sollten sie auch, wenn sie vielleicht auch noch zu denen gehören, die es weder mit der Schleichwerbung noch mit dem Urheberrecht besonders genau nehmen. Da kommt es doch auf die Grundrechte auch nicht mehr an – solange die Kohle stimmt.

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Indische Botschaft weist Vorwürfe der Nichtächtung von Kinderpornographie zurück

Ende letzter Woche wurde ein Radiointerview mit Familienministerin Frau Ursula von der Leyen bekannt (Link zum ungekürzten Radiointerview), in der sie unter anderem folgende Aussage tätigte:

„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber da gerät man an seine Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.“

Wir fragten daraufhin bei der indischen Botschaft an, ob diese Aussage von Frau von der Leyen stimme.

Von Ashutosh Agrawal, Erster Sekretär für Information und Presse, der Indische Botschaft in Berlin erhielten wir folgendes Statement:

„Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und das Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder Anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet), Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch AB.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben. Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material I’m Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Die Unterabsätze B (c) und (e) decken andere Straftaten I’m Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern AB. Den vollen Text Des Abschnitts 67 B dieses Gesetzes finden Sie zu ihrer Information in der Anlage.“

Als Anlage erhielten wir folgenden Auszug aus dem indischen Informationstechnologiegesetz:

Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008,
Erlassen am 05 Februar 2009

    Abschnitt 67, Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten I’m Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen, etc. In elektronischer Form darstellt.

    Wer immer

    a) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt, in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird, oder wer

    b) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, I’m Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet, oder wer

    c) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke Des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen, oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann, oder wer

    d) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt, oder wer

    e) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch I’m Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet

    Wird bei erstmaliger Veruteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.

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    Stargate Atlantis Staffel 5 ab 12. August auf RTL II

    Ab 12. August geht es weiter mit den Abenteuern von Sheppard, McKay, Ronon und Co.
    RTL II beginnt wie gewohnt Mittwochs um 20:15 Uhr mit der Ausstrahlung der 5. Staffel von Stargate Atlantis. Die 20 Folgen dieser Staffel werden auch die letzten Folgen der Serie sein. Nach der 5. Staffel ist Schluss.

    Wessen Herz an dem Stargate Universum hängt, kann sich auf die Nachfolgerserie Stargate Universe freuen.
    In dieser Serie geht es um eine Reihe von Wissenschaftlern, Soldaten und Zivilisten die auf Atlantis dem nicht irdischen Raumschiff „Destiny“ stranden, das automatisch fremde Planeten ansteuert.

    Quelle: RTL2

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    Qualititätsjournalismus und Späße auf Kosten der Opfer des Flugs AF 447

    Am 1. Juni diesen Jahres stürzte der Air France Flug 447 ab bei dem wahrscheinlich über 200 Menschen ihr Leben verloren. Mangels Materials und neuen Nachrichten, greifen manche Nachrichtenformate doch gerne mal in ihre Trickkisten.

    So strahlte diese Tage das bolivianische Fernsehen angebliche Fotos aus, die im Inneren der Air France Maschine in dem Moment des Auseinanderbrechens des Flugzeugs geschossen worden sein sollen. Die angeblichen spektakulären Aufnahmen sind in Wirklichkeit Screenshots aus der US TV-Serie Lost, in der es um den Absturz des fiktiven Flug Oceanic 815 geht.

    Doch RTL ist da nicht besser. Ein Ausschnitt in dem Format „RTL Aktuell“, in dem ein im Flug auseinanderbrechendes Flugzeug gezeigt wird, entpuppt sich auch als eine Szene der US TV-Serie LOST. RTL kommentiert die Szene mit den Worten „Und so sahen die letzten Minuten des Fluges AF 447 offenbar aus“.

    Bei Spiegel online kam jemand auf die Idee, die Eilmeldung „Akustik-Signale stammen nicht von der Black Box“ mit dem Zusatz „Sie kommen vielmehr von Lothar Matthäus, der sich auf der verzweifelten Suche nach einem neuen Trainer-Job befindet“ zu versehen und dies unter Satire zu veröffentlichen. Spiegel online ist eben nicht das Satire Magazin Titanic.

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    Südhessen-SPD gegen Netzsperre – Aber erst nach der Wahl

    Wenn man es selber nicht gelesen hat, will man es gar nicht glauben.
    Da stimmen ALLE beteiligten SPD-Abgeordneten der Hessen-SPD letzte Woche FÜR das Internetsperrgesetz, und dann kommt heute folgende Meldung über den Ticker:

    „Der SPD-Bezirk Südhessen verlangt die Rücknahme des von der großen Koalition beschlossenen Gesetzes zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet. Die Netzsperren seien ineffektiv und höchstwahrscheinlich grundgesetzwidrig, heißt es in einem Beschluss des Bezirksparteitags am Samstag in Langenselbold“

    Was ist das? Ein unglücklicher Versuch, sich die Stimmen sowohl von Netzsperrbefürwortern als auch die der Netzsperrgegner zu sichern?

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    Es war Mahnwache – und keine „Sau“ ging hin

    So sieht das also aus.
    Ich schreibe gestern noch, dass keine „Sau“ zu den Demos gegen die Auswüchse unseres Überwachungsstaates gehen, und ernte damit einige bitter böse Reaktionen.

    Und heute?
    In Berlin war Mahnwache zum Beschluss des Netzsperren-Gesetzes.
    Spreeblick berichtet von 300 Teilnehmern.
    Berlin hat 3,4 Mio. Einwohner. Das Verhältnis kann sich jeder selber ausrechnen.

    Ich will die Leistung und den Mut der Teilnehmer nicht schmälern.

    Aber so wird das nix.

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